Hallo liebes Forum,
in der Lohnbuchhaltung ist ein ärgerlicher Fehler passiert. Einer Angestellten (seit 10/22 in der Firma) wurden monatlich 50,-€ brutto zu wenig Gehalt bezahlt.
Was muss ich alles tun, um den Fehler zu korrigieren? Die Korrektur des Gehalts an sich bekomme ich hin (Wechsel Abrechnungsjahr, Korrekturmodus in 10/22 bis heute, richtig?), aber da hängt ja noch mehr dran, wie z.B. das 13. Monatsgehalt (muss ich das vor, während oder nach der Gehaltskorrektur anpassen?), Lohnsteuerbescheinigung '22, sämtliche Beitragsnachweise, SV-Jahresmeldung…
Werden LStB, BN & SV-Meldung automatisch korrigiert bzw. neu erstellt und ich muss sie dann versenden?
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Mik
Hallo Mik,
als erstes würde ich eine aktuelle Datensicherung erstellten.
Die Gehälter in 2022 korrigieren. Das 13. Monatsgehalt kannst Du auch während der Korrektur berichtigen. Nun zu den Folgen der Korrektur:
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Die Korrekturen der einzelnen Abrechnungsmonate werden auf der Abrechnung des aktuellen Abrechnungsmonats als Nettobezug ausgewiesen. Gleichzeitig werden die korrigierten Abrechnungen mit ausgedruckt.
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Die fälligen SV-Beiträge werden mit dem nächsten Beitragsnachweis nach gemeldet.
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Die Jahresmeldung 50 für das Vorjahr wird im aktuellen Abrechnungsmonat storniert und mit dem höheren Entgelt neu erzeugt. Den Versand über das Lexware meldecenter muss man selbst vornehmen.
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Sie LStB 2022 bleibt von den Korrekturen unberührt. Die Korrekturen werden auf der Lohnsteuerbescheinigung 2023 ausgewiesen.
Das was ich hier kurz und knapp geschildert habe, findest Du in der folgenden FAQ auch etwas ausführlicher:
Viele Grüße,
Sancho
Hallo Sancho,
super, vielen Dank. Hört sich nach keiner zu großen Sache an
Mir ist beim Entdecken des Fehlers das Herz ein wenig in die Hose gerutscht…
Ich mache mich morgen dran und gebe dann feedback!
Viele Grüße und einen schönen Abend,
Mik
Hallo Sancho,
es hat alles geklappt.
Herzlichen Dank für die unkomplizierte und schnelle Unterstützung !
Liebe Grüße,
Mik
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