Korrektes verbuchen von Firmenwagen

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich dem korrekten Verbuchen von unseren Firmenwagen.
Wir haben 3 geleaste E-Fahrzeuge.

Unsere Steuerberaterin gab uns die Info, dass wir auf die Konten 8610 und 8611 buchen sollen, damit die Umsatzsteuer entsprechend richtig kategorisiert wird, da sonst die UST Voranmeldung falsch ist und wir am Ende Probleme mit dem Finanzamt bekommen können.

Jetzt gibt es die genannten Konten nicht, aber die Funktion in LexOffice, dass man den privaten Anteil verbuchen kann. Jedoch geht das aufs Konto 1880. Dies ist laut der Steuerberaterin jedoch absolut unzulässig bei uns (wohl weil wir eine GmbH sind) .

Der LexOffice Support verweist lediglich auf deren Hilfe:

Damit können wir aber mal so gar nichts anfangen, da dort gar nicht auf das Verbuchen eines Fahrzeuges eingegangen wird, noch darauf ob man jetzt dann 1880 nutzen darf oder nicht.

Könnt Ihr uns hier weiterhelfen? Was ist jetzt richtig.

VG & schon mal vielen Dank
Thorsten

Hallo Thorsten,

herzlich Willkommen in der Community. :slight_smile:

Das „Problem“ wird hier darin liegen, dass lexoffice nicht für GmbH, sondern primär für EÜR ausgelegt ist. Ihr müsst da mit der Steuerberaterin einen Weg finden, wie Ihr es laufend erfasst und sie es dann zum Jahresabschluss umbucht, wo es für Eure Konstellation hingehört.

Eine andere Option fällt mir da leider nicht ein. :frowning:

Hallo Steve,

danke für die Rückmeldung.
Das ist natürlich suboptimal, vor allem weil Lexoffice ja damit wirbt auch für eine GmbH geeignet zu sein.
Bei einer „großen“ GmbH kann ich das ja verstehen, aber wir sind 5 Leute mit 3 Firmenwagen.
Wir haben natürlich Lexoffice ausgewählt, weil wir damit ja angeblich alles erledigen können. Die Kosten für den Steuerberater, der jetzt dann anfangen muss umzubuchen, sind natürlich nicht eingerechnet gewesen. Dann hätte man auch eine andere Lösung nehmen können :-/

Sagen wir es so: Bilanzierung geht in lexoffice derzeit nicht und daher finde ich persönlich, sind GmbHs in den meisten Fällen raus. Ich kenne GmbHs die lexoffice nutzen und das alles für sie auch ok ist.

Ohne Umbuchungen und Kompromisspunkte wird man da aber - nach meiner Erfahrung - nicht auskommen.