Wenn ich meine Belege in LexOffice erfasse, steht mir für Werkzeuge nur das Konto 6845 (SKR 04) - Werkzeuge und Kleingeräte zur Verfügung. Dieses taucht aber unter Reperaturen auf.
Ist das richtig so? Oder gibt es dafür noch ein anderes Konto?
Das kannst Du am Ende des Threads immer einstellen oder in Deinen Einstellungen unter Benachrichtigungen festlegen.
Ok, also geht das direkt in die Kosten. GWG würde erst ab einem Wert >250 EUR kommen. Ob es steuerrechtlich ok ist, wenn das unter Reparaturen geführt wird, kann ich nicht einschätzen.