Kontenzuordnung zur EÜR

Hallo werte Forenmitglieder, mein Thema bezieht sich auf die Kontenzuordnung bei Buchhalter plus. Das Konto 8540 Leergut im SKR03 ist hier in der Anlage Einnahmen Überschußrechnung standardmäßig der Position 99/20 Pos. 103 Umsatzsteuerfreie, nicht versteuerbare Betriebseinnahmen… zugeordnet. Wäre es hier nicht angebracht die Zuordnung zu 99/20 Pos. 112 Umstazsteuerpflichtige Betriebseinnahmen der Anlage EÜR zu verwenden?

Hallo Wilhelm_Wilhelmy,

final wird Dir dies eher Dein Steuerbüro beantworten müssen.
Ist Leergut (damit ist doch das Pfand gemeint, oder?) denn steuerpflichtig?

Vielen Dank für die rasche Antwort. Die Beurteilung ob Leergut wie Flaschenpfand oder Flaschenkästen nun zu den Warenumschließungen oder zu den Transportverpackungen gehören, möchte ich hier nicht zum Thema machen. Warum das Erlöskonto (SKR03 Konto8540) beim Buchhalter voreingestellt ist auf die KZ 103 der EÜR (umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen…) verstehe ich nicht, werde ich aber gelegentlich und falls es mir nicht vorher jemand beantworten kann, gelegentlich meinen Steuerberater fragen.

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