Kommissionsware im Kleingewerbe

Moin zusammen

Als Neuling im Bereich Buchhaltung und Business stehe ich vor der folgende Frage. Ich erhoffe mir hier ein Antwort zu bekommen wie ich das umsetzen kann. Ein befreundeter Handwerker überlasst mir zunächst kostenfrei, gebrauchte funktionsfähige Elektronische Bauteile die ich dann über B2B und B2C verkaufe. Den Erlös teilen wir uns 50/50. Da ich ein Kleingewerbe habe ist auch das Thema Umsatzsteuer mit dabei bzw. eben gerade nicht. Das erstellen der Angebote und Rechnungen an B2C / B2B ist nicht das Problem. Sondern das was danach kommt .Was muss ich buchalterisch machen wenn ich, sagen wir mal 4000€, aus dem Verkauf der Kommissionsware eingenommen habe? Hat da jemand fundierte Kenntnisse wie das gemacht werden muss? Zum anderen die Frage, muss/sollte ich auf dem Angebot an B2B vermerken das es sich um Kommissionsware handelt und von wem die stammt? Könnte ich machen stellt keinen Nachteil für mich dar. Die Frage ist nur, ob ich das wegen irgendwlecher Gerichtsurtiel von 1982 mit angeben muss oder nicht. Ich würde es weglassen. Vielen Dank vorab für die Hilfe.

Hi,

steuerrechtlich verbindliche Auskünfte können und dürfen wir Dir hier nicht geben.

Aus meiner Sicht sollte es ausreichend sein, wenn Dir Dein Geschäftspartner (um beim Beispiel zu bleiben) 2000 EUR in Rechnung stellt für die entsprechenden Bauteile.

Du kaufst ein zu Preis X und verkaufst. Rechnungstellung seitens des Lieferanten erfolgt nach Verkauf. Fertig.

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