Klarna-Auszahlung aufdröseln, aber wie

Hallo! Bin neu hier und habe gleich mal eine Frage. Bin leider bisher etwas schlampig umgegangen mit der Buchhaltung und fange auch nun erst an, alles zu verstehen.
Nun möchte ich meine Umsatzsteuervoranmeldung fertigmachen, aber stehe vor einem Problem.
Ich habe bis vor Kurzem Klarna genutzt, um meinen Kunden Rechnungskauf zu ermöglichen. Inzwischen läuft auch Klarna über Stripe, wobei die Problematik dann halt nur noch bei einem Anbieter leigt, aber egal. Vielleicht kann mir ja jemand eine Lösung erklären.

Ich erkläre es mal direkt mit Zahlenbeispielen:
Also, Klarna überweist mir einen Betrag in Höhe von 157,30€
Die eigentliche Summe aus 5 Verkäufen beträgt 165,29€, wovon Klarna die eigenen Gebühren (=6,69€) und Steuern aus den Gebühren (19%=1,30€) abrechnet.
Möchte ich nun dem Klarna-Umsatz einen bereits erfassten Beleg zuordnen, habe ich Probleme. Version 1 und nicht ganz sauber wäre ja, direkt den Klarnabeleg zu nehmen. Die Auszahlungssumme stimmt ja überein, aber dann haut mir Lexoffice bei der Kategoriesierung nochmal 19% USt. runter. Und das passt ja dann nicht mehr.
Nehme ich die einzelnen Rechnungen der Kunden, passt es aber auch nicht - warum auch immer?
Die Einzelrechnungen setzen sich aus diesen Beträgen zusammen: 40,29€, 39,12€, 45,13€, 22,25€, 18,50€. Ergibt 165,29€. Ich habe keinen Plan, wie ich die Belege zuordnen soll. Zumal in einer Rechnung auch noch Trinkgeld enthalten ist und die Zuordnung dieser einzelnen Rechnungsbelege mal gar nicht hinhaut. Dann habe ich am Ende 13,79€ zuviel, wo ich nur die 7,99€ zuviel haben dürfte.
Aber selbst wenn es mit den 7,99€ zuviel auskommen würde, wüßte ich nicht, wie es zu verbuchen ist. Es gibt nur die Möglichkeit, alles komplett als Gebuhren oder Steuer zu buchen. Aber es ist ja beides.

Ich war bestimmt jetzt kompliziert und nicht wirklich nachvollziehbar, oder?

Hallo Zauberfee4271,

herzlich Willkommen in der Community. :slight_smile:

Ok, also arbeitest Du mit lexoffice? Dann muss ich Diene Anfrage nämlich verschieben, da lexoffice hier ein eigenes Unterforum hat. Das Thema wurde, soweit ich mich erinnere, hier auch schon mal besprochen., Bitte mal die Suche bemühen. Danke.

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