Bei der Hilfefunktion in der Steuereintragung ist bei der Kirchensteuer ein Nachweis oder Vereinfachungsverfahren beschrieben.
Wo und wann muss man sich festlegen? Ich bin mir unsicher, welcher Eintrag für Geringfügig Beschäftigte, die keiner Kirchengemeinde, sowie für solche die einer Kirchengemeinde angehören, gewählt werden muss. Vielen Dank im Voraus!
Hallo,
ein geringfügig Beschäftiger, der pauschal versteuert wird, zahlt keine Kirchensteuer, sondern nur die 2% Steuer an die Knappschaft.
Wenn er allerdings auf „Steuerkarte“ arbeitet, könnte theoretisch Kirchensteuer anfallen.
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