Hallo zusammen.
Ich habe eine Mitarbeiterin, welche aufgrund der Erkrankung ihres Kindes nicht arbeiten konnte. Sie wird mit Std. und Faktor bezahlt und ist als 109/Minijoberin gemeldet.
Sie hat ein ärztliches Attest und meiner Meinung nach Anspruch auf Krankengeld bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, bei der auch das Kind gemeldet ist. Eine Lohnfortzahlung ist arbeitsvertraglich ausgeschlossen.
Wenn ich unter Fehlzeit „Krankheit Kind“ alle Daten eingebe, bekomme ich einen Fehler gemeldet . Ich müßte den Haken bei „Unfall“ setzten, es war aber kein Unfall. Die Erklärung in lexware lohn und gehalt pro ist folgende.
Für diesen Arbeitnehmerin besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn es sich nicht um einen Schul-/Kindergartenunfall handelt.
„Bei Erkrankung eines Kindes erhält ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter in der Regel Krankengeld. Diese Leistung können Arbeitnehmer bei ihrer zuständigen Krankenkasse beantragen.“
Ein Minijobber ist allerdings nicht sv-pflichtig. Ein Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht daher nur, wenn es sich um einen Unfall handelt. Daher ist die Fehlzeit ‚Pflege eines erkrankten Kindes mit Krankengeld‘ zu erfassen.
Ergänzend: Ebenfalls hat ein Minijobber keinen Anspruch auf Krankengeld nach Ablauf der 42 Tage Lohnfortzahlung durch den AG.
Hallo Sancho, vielen Dank für die schnelle Antwort.
Dann macht es Sinn.
Die Arbeitnehmerin ist neben dem Minijob selbständig tätig und deshalb reicht sie das Krankengeld trotzdem bei der Krankenkasse ein.