da im letzten Jahr nicht genug Geld auf dem Geschäftskonto unserer GbR war, habe ich im November 2023 eine Kamera (1999 €) für die Firma privat bezahlt. Ich habe die Kamera als Betriebs- und Geschäftsausstattung gebucht und den Betrag als „Privat bezahlt“ erfasst. Im Januar 2024, nach Erstattung der Umsatzsteuer, habe ich mir die erstattete Umsatzsteuer auszahlen lassen und diesen Betrag als „Privatentnahme“ verbucht.
Nun möchte ich mir den restlichen Betrag in Höhe von 1.600 € vom Geschäftskonto erstatten lassen. Meine Frage ist: War es korrekt, den Umsatzsteuerbetrag damals als „Privatentnahme“ zu verbuchen? Und kann ich die restlichen 1.600 € ebenfalls auf diese Weise entnehmen?
Wäre super, wenn ihr mir dazu eine Rückmeldung geben könntet! Danke euch!
Die erste Entnahme war ja nicht die Entnahme der Umsatzsteuer, sondern einfach eine Entnahme über XY EUR. Theoretisch kannst Du so oft und so viel entnehmen wie Du magst bzw. hängt auch davon ab, was im Gesellschaftsvertrag geregelt ist.
Moin Steve, danke dir für deine Rückmeldung!
Ja das hilft mir schon einmal weiter, für mich wäre nun nur noch interessant zu wissen, ob die Privatentnahme dann dennoch 1:1 gegen die Privateinlage (Kauf der Kamera über das Privatkonto) gegen gerechnet werden würde am Ende. Mittlerweile verdienen wir genug, dass wir alles über das Geschäftskonto zahlen können. Ich möchte nur nicht, das die Privatentnahme dann doch irgendwie als Gewinn gezählt werden würde, da es aus irgendwelchen Gründen am Ende doch nicht gegen den Kauf der Kamera gerechnet werden würde. Ich hoffe, man versteht wie ich das meine…
Die Frage kann ich Dir nicht verbindlich beantworten. Die Zahlung wird im Regelfall als Privateinlage gewertet und das andere als Entnahme. Beides ist so gesehen erst einmal ergebnisneutral, wirkt sich also nicht auf das Betriebsergebnis als solches aus.
Wenn Du die Einlage als Betriebsaufwand gebucht hast (so habe ich es verstanden), dann sollt dies den Erlös mindern und in der Folge auch das Ergebnis beeinflussen.