ein Mitarbeiter unseres Hause hat einen Prospekt „Jobrad Leasing“ 1% Regelung mitgebracht.
Hat hier jemand Erfahrung damit und die nächste Frage wie gebe ich sowas in Lexware ein.
Wir arbeiten mit Lohn + Gehalt pro.
Hallo,
mich würde auch interessieren wie ich die Barlohnumwandlung bei dem Dienstrad einpflege. Im Prinzip wie die Altersvorsorge, jedoch sollte es auf der Lohnabrechnung sichtbar als Barlohnumwandlung für das Dienstrad sein. HAb schon probiert, aber komme nicht weiter. bIn für Tips dankbar, denn das erste Rad wird bald ausgeliefert.
ein Dienstfahrrad pflegst du über den Dialog Dienstwagen ein. Dort trägst du den Anschaffungspreis des Rades ein, das ist alles, keine Kilometerangaben.
Allerdings kannst du nicht Dienstwagen und Fahrrad gleichzeitig abrechnen
Hallo Frank,
danke für die Antwort. Das einpflegen über Dienstwagen betrifft dann die 1%Regelung, jedoch wie gehe ich mit der Leasingrate vor die ja als Barlohnumwandlung (wie bei der Altersvorsorge) dargestellt werden soll. Muss ich dafür neue Lohnarten anlegen?
Anschaffung Rad 3500€ / Leasing 98€
MfG
Ela
Hallo Frank,
die Leasingrate wird vom AG gezahlt aber nicht übernommen. Die Summe wird vom Lohn des AN einbehalten.So ist es ja auch bei der Betrieblichen Altersvorsorge. Der Betrag mindert die Steuerlast des AN und spart dem AG SV Beiträge die er dann auch an den AN als Zuscchuss weitergeben kann.
Nur wie sieht das technisch aus?
irgendwas verstehe ich an deiner Logik nicht! Wenn der Arbeitnehmer ein Rad nach der 1% Regel erhält, bekommt er einen Geldwerten Vorteil von 35,- in deinem Fall, d.h. oben im Brutto erscheinen 35,- zusätzlich unten im Netto wird die Summe wieder abgezogen, fertig.
Das trägst du über den Dialog DW ein.
Die Leasingrate für das Rad zahlt der AG und hat nichts mit der Lohanabrechnung zu tun.
Die Betriebliche Altersversorgung ist wieder etwas anderes, dort geht es um Barlohnumwandlung, hat aber nichts mit einem Dienstwagen oder -rad zu tun.
Gehaltsumwandlung
Das erste Barlohnumwandlungsmodell speziell für (Elektro-) Fahrräder
Bei der Barlohnumwandlung, die häufig auch als Synonym zu Gehaltsumwandlung verwendet wird, entscheidet der Mitarbeiter einen Teil des vertraglichen Arbeitsentgelts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Leasinggegenstandes (JobRad) zu erhalten. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber einen Teil des monatlichen Gehalts in Höhe der Leasingrate einbehält. Dieser Barlohn wird wiederum in sog. Sachlohn umgewandelt, im Fall von JobRad ist das die Überlassung eines Fahrrads.
Welchen Vorteil hat die Umwandlung?
Der Arbeitgeber kann ohne weiteres Zuschüsse zur Leasingrate des Arbeitnehmers zahlen, um so anderweitige Zuschüsse zur betrieblichen Mobilität auszugleichen und eine gerechte Bezuschussung aller Mitarbeiter zu gewährleisten.
Durch die Umwandlung unter Anwendung der 1 %-Regel entsteht ein steuerlicher Vorteil, der die Gehaltsumwandlung attraktiv für Arbeitgeber und Arbeitnehmer macht.
gut der Text ist etwas verwirrend, handelt es sich jetzt um die 1 % Regel oder ist das was ganz Neues. Kann ich dir nicht beantworten, da solltest du einen Steuerberater fragen.
@Frank: ich muss dir widersprechen - es ist durchaus möglich und nicht unüblich (auch bei Dienstwagen), dass der AN die Leasingrate „zahlt“ durch Gehaltsverzicht. Diese Zahlung wird dann mit dem geldwerten Vorteil verrechnet, so dass in vielen Fällen keine Versteuerung (1%-Anteil) erfolgen muss (wohl aber die Kilometer zwischen Arbeitsstätte und Wohnung). Wie das genau zu buchen ist, muss im Endeffekt der steuerliche Berater sagen.
Für die Gehaltsabrechnung würde ich hier für den Gehaltsverzicht eine eigene Lohnart anlegen. Diese sollte eine Kopie einer anderen „Verzichtslohnart“ sein, damit nicht alle Einstellungen neu gemacht werden müssen.
danke erst mal für den Hinweis! Ich kenne das Konstrukt noch nicht, die Kombi aus 1% Regel und Leasingrate aber würde da auch den Kunden immer raten, einen Steuerberater zur Rate zu Ziehen
Vor allem in der Industrie mit den vielen Dienstwägen ist das allerdings absolut üblich.
Es ist allerdings auch eine verhältnismäßig aufwändige Dokumentiererei, damit das bei der LSt-Prüfung einem nicht um die Ohren fliegt.
Daher unbedingt einen Steuerberater konsultieren, wenn man es nicht aufgrund eigener Erfahrung schon gemacht hat.
Hallo ich habe auch das Jobrad nun auf den Tisch.
Bei uns soll es wie eine Barlohnumwandlung gehandhabt werden.
Kann mir jemand sagen wie ihr vorgegangen seit.
Ich habe schon zwei Lohnarten für einmal minus Wert und einmal plus Wert angelegt aber irgendwie geht es nicht.
Kann jemand helfen das wäre super.
Danke.