Jahresabschluss GmbH - laut Steuerberater mit Lexoffice nicht möglich?

Guten Tag zusammen.
Wir haben Im Jahr 21 Lexoffice in Nutzung, vorher war alles beim alten Steuerberater.
Bei der Erstellung vom Jahresabschluss 21 durch einen neuen Steuerberater klappt gar nichts.
Laut Steuerberater würde dieser eine Summen- und Saldenliste benötigen. Die gibt es ja nicht, mit den exportierten Konten kommt der Steuerberater nicht zurecht.
Dazu die Aussage:
"Ihre beigefügte Einnahmen-Überschussrechnung (die es bei einer GmbH nicht gibt) weicht auch schon von Ihrer ebenfalls beigefügten Gewinn- und Verlustrechnung ab. Beide Unterlagen weichen zudem auch von dem Datenbestand ab.

Bei einer Kapitalgesellschaft gelten verschärfte Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten, das von Ihnen verwendete Buchführungsprogramm scheint diese Verpflichtungen nicht zu erfüllen. "

Wir fragen uns grade, ob wir im falschen Film sind. Wie kann das denn sein, wo die Software vom Marktführer ist.
Würdet ihr einen Wechsel auf Lexware empfehlen? Wir sind völllig ratlos und verstehen nicht, wie Lexoffice für GmbHs beworben wird und dann nicht ein einziges vom Steuerberater akzeptiertes Export-Format vorhanden ist.

Mit hoffnungsvollen Grüßen

Hi und herzlich Willkommen in der Community. :slight_smile:

hier kann man ersatzweise die Kontenübersicht nehmen. Ein 100%iger Ersatz ist dies natürlich nicht. Es gibt für Steuerbüros im Übrigen auch einen eigenen Zugang, bei dem das Steuerbüro direkt auf relevante Daten zugreifen kann.

Also lexoffice ist für Freiberufler, Selbständige und kleine Firmen. Eine Bilanzierung ist hier derzeit nicht vorgesehen. Also für Kapitalgesellschaften ist lexoffice definitiv nicht gedacht und im Grunde auch nicht geeignet.

Um die gewünschten Daten zu erhalten und in Richtung Bilanzierung zu agieren, ja.

Ich möchte nicht behaupten, jede Werbekampagne und Anzeige zu kennen, aber eine bewusste Bewerbung für Kapitalgesellschaften würde mich schon stark wundern, da man bei lexoffice schon recht deutlich auch die Ausrichtung und Zielgruppe fokusiert ist. Hast Du ein Beispiel, wo konkret und gezielt auf GmbH etc. beworben wird?

Hm, das liegt dann vielleicht auch am Steuerbüro. Es gibt den DATEV-Export (Export | lexoffice) und damit sollte ein Steuerbüro, welches Datev nutzt auch klar kommen.

Hi Steve, vielen Dank dir erstmal für deine Hilfe.

Ich plane dann schonmal den Wechsel nach Lexware für 2024 ein.
Geht der denn mit den LexOffice Exporten normalerweise einfach?

Die Eignung von LexOffice steht auf der Website unter Lexoffice ist auch für bilanzierende Unternehmen (z.B. UG, GmbH, eingetragener Kaufmann) geeignet
Allerdings verstehe ich mittlerweile, dass es auch am Steuerberater liegt.

Der Steuerberater meint jetzt, dass die Sachkonten als .csv aus Lexoffice exportiert bei ihm geladen werden können, die Sachkonten+Personenkonten.csv aber nicht. Er fragt nach der selbigen Datei als PDF Format, das habe ich selber versucht umzuwandeln was aber Die Tabelle zerrupft.

Besten Gruß

Auf der verlinkten Seite steht aber auch dazu:

In diesem Fall erfassen Sie mit der Software die unterjährigen Geschäftsfälle und sehen die GuV (Gewinn- und Verlustrechnung) ein. Die Eröffnungs- und Abschlußarbeiten inklusive der Bilanz übernimmt der Steuerberater.

Damit die Zusammenarbeit effizient gelingt, stellt lexoffice einen Zugang für Steuerberater bereit. Mit Ihrer Erlaubnis kann Ihr Steuerberater Ihre vorerfassten Daten selbstständig von lexoffice in die Kanzleisoftware übernehmen. Das ist zeitsparend und ersetzt die herkömmliche Belegübergabe per Pendelordner.

Ich würde diese jeweils getrennt exportieren, dann sollte das beim Steuerbüro auch problemlos geladen werden können. Zudem würde ich dem Steuerbüro empfehlen, sich einen Zugang für Steuerberatende Unternehmen zu holen (kostet nix, soweit ich weiss) und dann kann das Steuerbüro, mit Deiner Zustimmung, direkt auf die Daten zugreifen.

GuV und EUR müssen unterschiedliche Werte aufweisen. Bei EUR werden Umsatzsteuer, Vorsteuer und USt - Zahlungen als Einnahme bzw. Ausgabe erfasst, in einer GuV (Bilanzierung) nicht, da diese Positionen hier in der Bilanz zu erfassen sind. Das liegt an den unterschiedlichen Gewinnermittlungsvorschriften der Bilanz und der Überschussrechnungen.

Die DATEV kann csv - Dateien nur verarbeiten, wenn
vierstellige Sachkontonummern und fünfstellige Debitoren- Kreditorennummern verwendet werden (das kann man in der Datev ändern, muss man aber vor der erstmaligen Übernahme in den Stammdaten dort angeben)

Beim Einspielen gibt die Datev ein Fehlerprotokoll aus, wenn da Buchungen drin sind, die die Datev nicht verarbeiten kann. Dazu muss in der Datev beim Einspielen aber „auch fehlerhafte Buchungen übertragen“ angegeben werden.
Danach lässt sich der Vorlauf öffnen, die fehlerhaften Buchungen werden angezeigt und lassen sich auch manuell korrigieren.
Vielleicht als Hinweis für deinen Steuerberater.

Und ganz klare Ansage: Lexoffice ist für Kapitalgesellschaften und bilanzierungspflichtige Unternehmen nicht geeignet.

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