jähliches Update kaufen??

Hallo,

ich habe einen kleinen Nebenerwerbsbetrieb und verwende Lexware financial Office 2015.

Nun steht ja wieder eine neue Version an.


Meine Frage ist nun, ob ich diese unbedingt wieder kaufen muss?
Ich mache mit dem Programm nur Rechnungen und Buchführung (die BV-Ausdrucke bekommt dann der Steuerberater)…
Die Lohnabrechnung verwende ich überhaupt nicht, auch Elster benötige ich nicht!

Wenn ich jetzt mit der 2015er Version ohne Update weiterarbeite, kann ich dann auch noch die Jahresabschlüsse 2016 / 2017 damit machen, oder geht das nicht? Wenn ich dann 2018 wieder eine aktuelle Version kaufe, kann ich dann die Daten übernehmen?

Vielen Dank für Eure Antworten!
und noch einen schönen Sonntag

Hallo,

Meine Frage ist nun, ob ich diese unbedingt wieder kaufen muss?

Jein :slight_smile:

Ich mache mit dem Programm nur Rechnungen und Buchführung (die BV-Ausdrucke bekommt dann der Steuerberater)…
Die Lohnabrechnung verwende ich überhaupt nicht, auch Elster benötige ich nicht!

mit Ablauf des Aktualisierungszeitraumes enden alles Services inkl. ELSTER, E-Bilanz etc.

Wenn ich jetzt mit der 2015er Version ohne Update weiterarbeite, kann ich dann auch noch die Jahresabschlüsse 2016 / 2017 damit machen, oder geht das nicht?

den Abschluss müsstest du ja elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Das geht nicht, weil dafür ELSTER (für E-Bilanz oder EÜR) erforderlich ist

Wenn ich dann 2018 wieder eine aktuelle Version kaufe, kann ich dann die Daten übernehmen?

nein, nach heutigem Stand müsstest du spätestens 2017 wieder kaufen, sonst wäre eine Datenübernahme nicht möglich. Ich habe aber aus Andeutungen herausgehört, dass Lexware wohl darüber nachdenkt, künftig Updates (also mit Datenübernahme) nur aus der direkten Vorversion zuzulassen. Man sollte also einkalkulieren, dass sich hier etwas ändern könnte.

Hallo zusammen,

ich möchte gern einige Dinge ergänzen. :slight_smile:

konkret steht es hier Eingeschränkte Funktionalitäten nach Ablauf Lexware Aktualitätsgarantie | lex-blog

jein. :slight_smile: Stefan schrieb ja, dass er Elster nicht nutzt und die Unterlagen der Steuerberater bekommt. Theoretisch könnte man ja auch das ElsterFormular nutzen. Für die E-Bilanz bräuchte es dann jedoch eine entsprechende Zusatzsoftware oder einen entsprechenden Dienst, beides in der Regel kostenpflichtig.

Aber: ich lese Nebenerwerbsbetrieb und gehe daher eher von einer EÜR statt Bilanz aus, daher fällt dieser Punkt weg.

Fazit: ein Update ist nicht zwingend notwendig, wenn man auf die obig verlinkten Einschränkungen im Folgejahr verzichten kann. Aber man sollte hier auch bedenken, dass es sich nicht um irgendeine Software handelt, sondern diese schon relativ wichtig für die betrieblich relevanten Dinge ist. Hier mit entsprechenden Investitionen sparen halte ich für falsch. Wie Udo erwähnt hat, ist eine Datenübernahme derzeit über höchstens 2 Jahre möglich, also wenn jetzt v2015 genutzt wird, kann die Datenübernahme nur mit v2016 oder v2017 erfolgen. Alles danach bedarf Zwischenupdates.

Wie erwähnt ist eine Investition meiner Meinung nach hier gut platziert. Nutzt man die Updates im Abo kann man z.B. auch per Monatsbetrag bezahlen, also verteilt sich der Betrag übers Jahr.