In Feld Belegdatum das Rechnugnsdatum oder Zahlungsdatum? oder

Wir möchten die FiBu und Vorsteueranmeldung nun selbst übernehmen.

Jetzt die Frage:
Wir haben einen DATEV Auszug vom Steuerberater erhalten in dem in der Spalte Belegdatum immer das Zahlungsdatum eingetragen steht.

Macht ja auch Sinn, da für die Vorsteuer ja das Zahlungsdatum relevant ist.

Was muss in das Feld Belegdatum eingetragen werden?

LexOffice trägt hier beim Import das Rechnungsdatum ein.
Wir haben das aufgrund der DATEV Tabelle vom SB immer so abgeändert, dass wir dort das Zahlungsdatum eingetragen haben.

Was ist nun richtig?
Rechnungsdatum oder Zahlungsdatum?
Wäre es falsch, das Zahlungsdatum dort einzugtragen?

Das ist nicht korrekt. Der Vorsteuerabzug ist dann gegeben, sobald die Leistung ausgeführt wurde und eine korrekte Rechnung vorliegt. Davon kann abgewichen werden, wenn der Leistungserbringer seine Einnahmen nach vereinnahmten Entgelten versteuert. Das muss er aber auf der Rechnung auch explizit so angeben, sonst gilt Soll-Besteuerung.

Man kann es sich aber auch künstlich kompliziert machen. Ich empfehle euch die Soll-Besteuerung und den Vorsteuerabzug gemäß Rechnungsdatum. Alles andere ist unnötig aufwändig. Auch da gibt es zwar Abgrenzungsprobleme, aber wenn ihr nicht gerade Millionenumsätze tätigt und am Ende des Jahres die Umsatzsteuerbilanz stimmt, wird da kein Finanzbeamter nörgeln.

Belegdatum: Datum der Rechnung wie vom Rechnungssteller ausgewiesen. „Richtiger“ wäre sogar das Eingangsdatum bei euch, denn erst dann liegt dir die Rechnung vor.

Lexware schreibt zu Lexoffice:
Ausgaben und Istversteuerung | lexoffice Help Center

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@anon62392237
Vielen lieben Dank für dein schnelles Feedback!
Ich denke, dass ich das nun verstanden habe. :slight_smile:

Wir haben leider schon alles mit IST Besteuerung gestartet und die Belege für das zweite Quartal fast alle gebucht. Lässt sich nachträglich nicht mehr ändern.

Werden das jetzt einfach so weiterführen und das Belegdatum als Rechnungsdatum übernehmen, so wie es sein soll. Die Belege sind ja dann mit den Zahlungen vom Bankkonto verknüpft.
Somit ist in der Auswertung wieder alles schlüssig.

Das ist kein Drama. Ihr könnt dann für die Zukunft auf Soll gehen und folgt damit Lexoffice in der Verarbeitung und den Berichten.

Nachteil: wenn ihr Leistungen für andere erbringt, müsst ihr die Umsatzsteuer für die Leistungen des Vormonats am 15. des laufenden Monats abführen auch wenn der Kunde euch noch nicht bezahlt hat.

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@Source63, eine Frage hätte ich noch.

Da wir ja gerade mit der IST Besteuerung arbeiten und eine vierteljährliche Umsatzvorsteueranmeldung machen, habe ich die Belegerfassung für April bis Juni über LexOffice nun weitestgehend gemacht.

Wenn ich nun die Elster Auswertung anschaue, dann wurden aber einige Rechnungen bzw. Ausgaben für das Q1 angerechnet, da die Rechnung in Q1 ausgestellt aber erst im Q2 von uns bezahlt wurden.

Da es sich hauptsächlich um Ausgaben handelt, wird diese Umsatzsteuer in der Elster Auswertung nicht im Q2 zum Abzug gebracht, was meine Vorsteuerzahlung für Q2 stark reduzieren würde.

Q1 wurde noch von meinem Steuerberater bearbeitet und Q2 in Absprache mit ihm nun von mir gemacht.

Wie kann nun die Umsatzsteuer von Q1 von meiner Belegerfassung auch in Q2 berücksichtigt werden? Das Problem hätte ich ja dann in jedem Quartal …

Sorry für die vielleicht naiven Fragen, aber ich möchte das wirklich verstehen und befasse mich seit Wochen intensiv mit dem Thema Steuern.

Hier ein Screenshot von einer Rechnung vom März 2024, die im April 2024 beglichen wurde.
Es handelst sich um eine bezahlte Einfuhrumsatzsteuer, die ich natürlich gerne zurück hätte.
LexOffice rechnet diese aber in Q1 an, obwohl in Q2 bezahlt, anhand des Rechnungsdatums. Ich dachte bei einer IST Versteuerung, wird das dann in Q2 angerechnet, anhand des Bezahldatums.

Wie kann ich diesen Betrag nun in Q2 zum Abzug bringen?

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Ein unterjähriger Wechsel der Systematik bringt immer die ein oder andere Herausforderung mit sich.

Ihr habt zwar in Q2 gezahlt, aber Lexoffice referenziert auf Belegdatum, hier also der 26. März bzw. Q1. Da du in Lexoffice keine USt-Voranmeldung für Q1 getätigt hast, musst du eine korrigierte USt-VA für Q1 außerhalb von Lexoffice vornehmen - das kannst du mit ELSTER erledigen, wo du deine aktualisierten Daten einträgst. Das FA wird das dann mit den Forderungen für Q2 verrechnen.

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