Ich habe per DATEV-Import Buchungsdaten von meinem Steuerberater importiert und währenddessen zwei Fehlermeldungen bekommen, bei denen ich nicht weiß, wie ich sie beheben kann.
Nummer 1:
„Ind. Umsatzschlüssel nicht implementiert“
Taucht einmal auf, so ziemlich mittig im Import. Habe mir in der Verwaltung die Steuersätze schon mal angeschaut und so auf Anhieb nichts gefunden, was komisch aussähe. Gebe aber zu, dass mich sogar die Abkürzung „Ind.“ schon ein bisschen verwirrt. Und wo kann ich ihn implementieren, wenn ich erstmal weiß, was er bedeutet? Weiß da jemand von euch vielleicht Bescheid?
Nummer 2:
„Die zusätzlichen Angaben zum Reverse-Charge-Sachverhalt fehlen (§13b UStG). Wollen Sie die Eingaben verbuchen?“
Die kam nun häufiger vor (ich nehme mal an, bei jedem Buchungssatz,der sich auf einen Reverse-Charge-Sachverhalt bezieht ), aber ich weiß nicht, wo ich diese Angaben machen kann, geschweige denn, was für Angaben das sind. Irgendwelche Ideen?
die Meldung sagt mir so nichts und ich hatte bisher auch noch keinen Supportfall mit dieser Meldung. Was ist das denn für eine Buchungen und wie ist diese laut Importdatei gebucht?
Handelt es sich denn auch jeweils um Reverse-Charge Fälle bei den beanstandeten Buchungen?
Beim Import hatte ich eine solche Meldung bisher noch nicht. Bitte mal den Steuersatz USt/VSt prüfen und dieser existiert und welche Konten hier zugeordnet sind. Welche Konten werden bei den beanstandeten Buchungen angesprochen?
Seit Version 2015 hat Lexware etwas bzgl. §13b Buchungen geändert und bei diesen Buchungen muss nun der Steuerfall angegeben werden. Ggf. hängt dies damit zusammen.
ich glaube, der Fehler hängt damit zusammen, dass bei den § 13b UStG-Fällen in den Zusatzangaben noch genauer spezifiert werden muss, um welchen Fall es sich genau handelt. Und das scheint hier zu fehlen (zumindest deutet die Fehlermeldung darauf hin).
Vielen Dank für eure Antworten! Hier nun mehr Details zu den Problemen.
Problem 1: Ind. Umsatzschlüssel nicht implementiert
Im Protokoll des Imports habe ich dazu folgende zusätzliche Fehlermeldung gefunden:
„FEHLER: Der eingegebene Betrag übersteigt den steuerlich zulässigen Betrag für geringwertige Wirtschaftsgüter.“
Gegenkonto: 670, Konto Kreditor, Buchungsschlüssel 9
Beim Import dieser Datei gibt es die oben zitierte Umsatzschlüssel-Meldung, die taucht im Protokoll aber nirgends mehr auf. Sie erschien nur zu dem Zeitpunkt, als die GWG-Buchung importiert wurde. Ich denke also, sie hat dann etwas damit zu tun? Noch dazu gibt es bei den Buchungssätzen mehrere Fälle, in denen der Fehler über den zu hohen Betrag für GWG auftaucht, die Umsatzschlüssel-Meldung gibt es aber nur ein einziges Mal.
Problem 2: Die zusätzlichen Angaben zum Reverse-Charge-Sachverhalt fehlen (§13b UStG). Wollen Sie die Eingaben verbuchen?
Ja, es handelt sich immer um Reverse-Charge-Fälle. Wenn ich beim Import bestätige, dass ich die Eingaben nicht verbuchen will, taucht im Protokoll bei den betreffenden Buchungen der Fehler „Das Sollkonto ist für die Steuerumbuchung gesperrt!“ auf.
Der Steuersatz für USt/VSt ist angelegt und der Buchungsschlüssel ist auch richtig (94 bzw. 91).
Ja, das kann natürlich sein. Ich habe gelesen, dass man die Wahl hat, ob man die Zusatzangaben vorher einstellt oder sie bei der jeweiligen Buchung manuell angibt. Könnte das das Problem sein? Müsste ich dann jede einzelne Fehlerbuchung mit meinem Steruberater besprechen und ihn fragen, was für eine Zusatzangabe er gemacht hat? Dazu eine weitere Frage: Wo würde ich die denn wohl angeben?
Herrje, das ist ganz schön viel, was? Ich hoffe, es ist verständlich geworden. Ich dachte wirklich, dass könnte ja einfach mal so funktionieren.
um welche Beträge (in der Importdatei) geht es denn und wenn das angesprochene Konto ein GWG Konto ist, was steht in den Konteneigenschaften (in Lexware) für ein Betrag?
Das verstehe ich nicht. Warum sagst Du denn, dass Du die Eingaben NICHT verbuchen willst?
In Lexware wird dies seit letzten Jahr bei Wahl des entsprechenden Steuersatzes in der Buchungsmaske zur Auswahl angeboten. Ich weiss leider ad hoc nicht, wie das bei einem Import übergeben wird.
vielen Dank für deine Hilfe! So langsam lichtet sich hier das Dunkel.
Das war ein sehr guter Hinweis. Die Kontoeigenschaften waren noch auf 150 € beschränkt, jetzt hab ich’s geändert und habe definitiv weniger Fehlermeldungen. Aber die Urpsrungsfehlermeldung mit dem „Ind. Umsatzschlüssel“ hat das leider überhaupt nicht interessiert. Ich möchte sie am liebsten einfach ignorieren. Vielleicht mache ich das.
Oh nein. Ich dachte, damit verdeutliche ich das Problem, dabei hab ich scheinbar das Gegenteil erreicht. Sorry. Das Reverse-Charge-Verfahren und ich werden aber scheinbar doch noch Freunde, wenn auch durch manuelles Einpflegen der Zusatzangaben. Mein Steuerberater versichert mir, dass sein Programm diese Informationen nicht exportieren kann und deshalb ist es jetzt eben wie es ist. In Zukunft bin ich dann ja hoffentlich auch nicht mehr auf seine Importe angewiesen und kann meine Buchungen selbst vermurksen.
So wie es aussieht, hätten sich meine Fragen damit dann geklärt. Wenn dir (oder jemand anderem) noch was zum Ind. Umsatzschlüssel einfällt, immer raus damit, aber ich glaube, das passt jetzt erstmal.
Vielen Dank für alles. Ohne dich wäre ich aufgeschmissen gewesen.
Na klar, das mache ich doch gern. Und ich hoffe, das hat jetzt irgendwie funktioniert. Ich weiß zwar nicht genau, ob dir das wirklich weiterhilft, aber da ist der Fehler!
Ich habe mittlerweile die Erfahrung gemacht, dass das Reverse-Charge-Verfahren immer noch nicht ganz rund läuft. Wenn ich die Zusatzangabe zu §13 „Sonst- Leist. EU“ angebe, bekomme ich folgende Fehlermeldung:
Das Sollkonto für die Steuerumbuchung ist nicht angegeben! Bitte überprüfen Sie die Steuerkontenangaben in der Steuersatzverwaltung.
ja, hat es, der Anhang ist ersichtlich, vielen Dank.
Es hilft weiter, denke/hoffe ich zumindest.
Du kannst diese Meldung jeweils mit ok bestätigen, korrekt? Abhängig von der Anzahl der Buchungen kann dies eine Weile dauern. Am Ende bleiben Buchungen in der Importliste stehen, welchen ein Ausrufezeichen vorweg gesetzt wurde. Wenn Du dort drauf klickst, wir der eigentliche Fehler angezeigt.
Steht dort zufällig „Sollkonto nicht vorhanden“? Wenn ja, bitte die aufgeführten Buchungssätze genauer anschauen und prüfen, welche Konten hier angesprochen werden. Dann bitte prüfen, ob eines oder mehrere davon in Deinem Lexware Programm vorhanden sind.
Das kann ich nicht wirklich klar sagen. Aber eine Rückfrage dazu: welcher Steuersatz wird für diese Buchungen verwendet bzw. welches Konto wird angesprochen und welcher Steuersatz ist für dieses hinterlegt?
Vielen Dank, dass du immer noch nach Erklärungen für mein Problem suchst!
Da muss ich dich leider enttäuschen. Das war tatsächlich das Problem, als ich noch die Fehlermeldungen bekam, die du diesmal im Anhang findest. Das hatte tatsächlich mit dem Reverse Charge Verfahren zu tun und fehlenden Kontenzuordnungen mit entsprechender Fehlermeldung in der Importliste. Die gab es auch wirklich sehr oft während des Imports
Mittlerweile habe ich das Reverse-Charge Verfahren aber geknackt (glaube ich). In der Steuerverwaltung war für die USt. nach §13b aus irgendeinem Grund das Konto 1396 angegeben und nicht 3837. Nachdem ich das geändert hatte, funktioniert jetzt auch die Zuweisung.
Trotz guter Nachricht auf der einen Seite, bleibt dann aber leider der Umstand bestehen, dass die ursprüngliche Fehlermeldung „Ind. Umsatzschlüssel“ nur ein einziges Mal aufgetaucht ist. Und das anscheinend nicht in Zusammenhang mit einem Reverse-Charge-Fall. Ich finde in der Importliste keinen weiteren Hinweis darauf. Die Fehlermeldungen, die dort noch zu finden sind, warnen vor Beträgen, die zu hoch für das GWG-Konto sind, sowie vor Buchungen von Kreditor- zu Debitorkonto warnen und diese verhindern. Nirgends taucht das Wort „Umsatzschlüssel“ je wieder auf.
Nicht ganz. Sie taucht beim Import einmal auf und danach gibt es keinen Hinweis mehr darauf, jedenfalls keinen, den ich erkennen könnte. Der Wortlaut „Ind. Umsatzschlüssel“ ist definitv nirgends mehr zu entdecken.
Nicht alles. Aber die Meldungen, die ich dann zu den fehlenden Import-Daten bekommen habe, waren ausschließlich Buchungen von Kreditor zu Kreditor, was ich dann händisch umgebucht habe. Meiner Meinung nach nicht unbedingt ein Fall für einen Umsatzschlüssel.
Der Rest wurde importiert, obwohl die Zusatzangaben zum Reverse-Charge-Verfahren fehlten.