IHK Gebühr für Erlaubnis GewO (hier §34i, 34f)

Grüß Gott,
ich sitze gerade an der Steuererklärung für 2019. Ich habe im Frühjahr '19 die Prüfung bei der IHK München abgelegt.
Hierzu dann Anfang April die Erlaubnisse gem § 34i und f GewO beantragt.
Nun, da ich meine StE selbst mache, stellt sich mir die Frage, wie ich die IHK Gebühren für die Erlaubnisse §34 i und § 34f GewO steuerlich ansetzen kann? Speziell wie ich sie korrekt verbuche. :question: :question:
Ich gehe davon aus, dass dies hier jemand weiß und bitte um HILFE. :question:
Mit freundlich sonnigem Gruß aus der Hallertau. :slight_smile:

Hallo,
nun das kommt darauf an mit welchem Komenrahmen du buchen willst :wink:
SKR 03 wäre as Konto 4380.

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Servus,
ja SKR 03
4380 ist für BEITRÄGE - „Jahresbeitrag“ etc. Berufsverband, IHK, Berufsgenossenschaft.
DAS hier ist ‚einmalig‘ wie z.B. eine Kneipen-Konzession. :bulb:
Da finde ich, dass 4380 ned korrekt ist. Andere Idee? 4900 ? :laughing:
Danke.

Weshalb wären das für dich sonst betrbl. Aufwendungen?
Dann schau mal hier:
https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/5301444

Denke nun sollte es für Dich auch klar sein.

Es geht hier um die Gewerbeerlaubnis und es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Gebühr.
Diese waren in „früheren Zeiten“ ebenfalls über das Konto 4380 abzubilden, allerdings ist in der letzten Überarbeitung der Zusatz „und Gebühren“ weggefallen. Insofern würde ich das Konto 4380 kopieren, z.B. 4385 und Gebühren benennen.

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Die beste Lösung schein mir:

4390 (SKR03) bzw. # 6430 (SKR04) „Sonstige Abgaben“

(aus dem datev forum)

https://www.datev-community.de/t5/Betriebliches-Rechnungswesen/IHK-Erlaubnis-Gebühr-für-34f-34i-GewO/m-p/136895#M21292

@ Ecrivain: Danke - mein Fehler. Bin eben schon bissl reifer ; :laughing:
Dass ist Dein Vorschlag natürlich perfekt.