Honorar aus UK erfassen, bei dem Mwst nicht zum Brutto passt

Guten Tag zusammen,

das ist mein erster Post, ich bin ganz neu bei Lexoffice und hoffe, meine bisherige „Zettelwirtschaft“ hier in einfachere und geordnete Bahnen lenken zu können.

Nun bin ich bei der Einrichtung gleich auf eine verzwickte Aufgabe gestoßen:

Ich bin Freiberufler, die meisten Aufträge vermittelt eine Agentur mit Sitz in Großbritannien.

Erhalte ich eine Zahlung, sieht das so aus:

Die Agentur erhält (beispielsweise von einem deutschen Verlag) für einen Text eine Zahlung von bsp.

2.853,34 € brutto
davon 7% Mwst: 186,67
somit 2.666,67 € netto

Nun zieht die Agentur ihren Anteil von 15% vom Netto ab:

400 € Provision der Agentur

und überweist mir sodann:

2266,67 €

  • die unveränder gebliebenen 186,67 € Mwst

= 2453,34 €

die auf meinem Konto landen. Davon sind 186,67 € Mwst. (eben die 7% von der Summe, bevor die Provision abgezogen wurde).

Wie kann ich diese Zahlung in Lexoffice richtig erfassen?

Ist es überhaupt möglich?

Danke für die Hilfe,

PaperbackWriter

1 „Gefällt mir“

Hallo,
bist du sicher, dass für diese Leistung überhaupt Mehrwertsteuer anfällt? Seit dem Brexit ist Großbritannien ein Drittland, daher ist deine in Deutschland für einen britischen Kunden erbrachte Leistung m. E. umsatzsteuerfrei - es sei denn, die Agentur hat eine deutsche UStID und leistet die Zahlung aus Deutschland heraus.

Egal ob nun seitens der Agentur richtig oder falsch: du kannst einen separaten Gutschriftsbeleg über die jeweiligen 15% erstellen, denn du als „Fremdleistung“ kategorisierst. Diesen dann dem Zahlungseingang als Teilabgleich zuordnen.

1 „Gefällt mir“

Herzlichen Dank! Den Gutschriftbeleg mache ich außerhalb von Lexoffice und erfasse das PDF? Und wie ordne ich den Zahlungseingang als Teilabgleich zu? Wichtig wäre, dass für die Ust.-Voranmeldung die Umsatzsteuer korrekt erfasst wird.

P.S. die Agentur reicht die Mwst., die sie aus Deutschland erhält, einfach an mich durch. Wieso das so ist, ist mir auch schleierhaft, aber das machen sie mit allen ausländischen Klienten so.

Hi,

das Vorgehen der Agentur ist ein wenig schräg.

Wer ist den dein rechtlicher Vertragspartner? Der deutsche Verlag? Dann stellst du denen doch eine Rechnung, richtig?

Also hast du z. B. folgende Situation:

  1. Forderung 1.000,- + 70,- USt = 1.070,-
  2. Zahlungseingang 1.000 - 150 + 70 = 920,-
  3. Gutschrift 150,-

Für 1 erstellst du eine Rechnung in Lexoffice
Für 3 erstellst du eine Gutschrift und lädst den Beleg nach Lexoffice hoch

Dem Zahlungseingang (Bank) ordnest du dann beide Belege zu. Das geht in einem Schritt, indem du im Abgleich der Bankbuchung (vorhandenen Beleg);nicht nur einen sondern beide Belege 1 und 2 zuordnest. Oder in zwei Schritten - dann stimmt die Summe nicht und Lexoffice fragt, wie verfahren werden soll. Hier dann „Teilabgleich“ auswählen.

1 „Gefällt mir“

Super, dank dir. Das mit dem Teilabgleich werde ich versuchen. Ich berichte dann, ob es klappt. Die Gutschrift dient zur internen Verrechnung, die muss ich ja nirgendwo hin schicken, oder?

Ich schreibe keine Rechnungen – ich habe einen Rahmenvertrag mit der Agentur. Die Agentur schreibt dem Verlag die Rechnungen und übermittelt mir in regelmäßigen Abständen meine Honorare. Dafür bekomme ich Belege von der Agentur „remittance advice“. Dort steht der Nettobetrag „vatable“, die Provision „our commission“ und die Zahlung „due to you“. So war das auch schon vor dem Brexit, da hat sich nichts geändert. Es ist eine große Agentur mit Klienten auf der ganzen Welt, deshalb denke ich, dass das Verfahren schon so stimmt.

Korrekt.

Dann reicht es aus, wenn du den Zahlungseingang mit der Option „ohne Beleg“ selbst kategorisierst.

Der Agentur dürfte das egal sein, denn die behandeln das als durchlaufenden Posten. Interessanter ist die Position des (deutschen?) Verlags, der Umsatzsteuer abführt. Die Agentur belastet dich rechtlich nicht mit Umsatzsteuer, auch wenn es für dich so aussieht. Wenn du die Möglichkeit hast, dazu einen Steuerberater zu beraten, wäre das nicht verkehrt. Meiner Meinung nach kannst du diese Umsatzsteuer wie Einkommen betrachten.

1 „Gefällt mir“

Das Zuordnen der beiden Belege (Zahlungsbeleg der Agentur und meine Gutschrift) zu einer Zahlung mit Teilabgleich hat soweit funktioniert. Allerdings wird die Umsatzsteuer immer nur noch von der verringerten Summe berechnet (also Zahlungseingang der Agentur) und ist somit zu niedrig. So kann ich das leider nicht für die Voranmeldung benutzen. Korrekt wäre die Umsatzsteuer auf Zahlungseingang + Gutschrift. Das bekomme ich leider zur Zeit nicht hin.

Mein alter Steuerberater hat das mit dem „Durchreichen“ der Mehrwertsteuer über Jahre für mich erfasst und das so gehandhabt. Jetzt habe ich einen neuen und mache die Buchführung zum ersten Mal selbst. Mal sehen, was der neue Steuerberater zur Thematik sagt.

Nein, so geht das nicht. :wink:
Erstelle einen eigenen Ausgangsbeleg über die korrekte Summe mit 7% MWSt. Dann ordnest du Gutschrift und Zahlung diesem Ausgangsbeleg zu.

Ah, verstehe. Ich versuch’s, danke!

P.S. - Wie sieht dieser Ausgangsbeleg aus? Er ist keine Rechnung, keine Gutschrift, welches Format ist da richtig?

Aus Sicht von Lexoffice wäre das eine Rechnung - die du aber nicht verschickst.

Heureka, es funktioniert! Vielen herzlichen Dank.
Es ist zwar ein wenig nervig, dass ich jetzt für jeden Zahlungseingang der Agentur sowohl eine Rechnung, als auch eine Gutschrift erstellen muss, aber immerhin stimmt, was hinten rauskommt.
Gutschriften haben ihre eigene Nummerierung, unabhängig von den Rechnungen, oder? Da ich das jetzt nachwirkend für das ganze Jahr mache, kommt meine Rechnungsnummerierung durcheinander, aber sei’s drum. Es funktioniert!

Eine Frage noch zu diesem Thema: Ich habe die beiden Belege (Rechnung und Gutschrift) der Zahlung zugeordnet. In der Übersicht „Alle Umsätze“ trägt sie jetzt auch das Label „2 Zuordnungen“. Allerdings taucht dieselbe Zahlung in der Liste auch als nicht zugeordnet (oranger Punkt) auf. Auch beim Reiter „nicht zugeordnet“ ist sie weiterhin vorhanden, obwohl bereits erfolgreich zugeordnet. Aus- und wieder Einloggen hat nichts geändert.
Wo könnte hier der Wurm drin sein?

Das kann eigentlich nicht sein. Wenn eine Bankbuchung einem Beleg zugeordnet ist, kann sie nicht als nicht zugeordnet auftauchen. Das müsste dann eine andere Buchung sein, die du noch „behandeln“ musst.

Lass dir probeweise alle Buchungen anzeigen und prüfe, ob der gleiche Betrag zufällig zweimal gebucht wurde.

Dank dir,
es ist dieselbe Buchung, die im Reiter „alle Umsätze“ einmal als zugeordnet, einmal als nicht zugeordnet auftaucht. Im Original-Kontoauszug der Bank gibt es nur einen Umsatz. Datum, Betrag und Betreff der Buchung sind genau identisch. Ich habe versucht, die Bankverbindung zu aktualisieren, habe die Zuordnung getrennt und erneut zugeordnet, aber der Fehler bleibt bestehen.
Was könnte ich noch versuchen?

P.S. - wenn ich die Zuordnung lösche, ist die Buchung zwei Mal als nicht zugeordnet drin.

Das ist was ich meine: die Buchung ist in der Bank zweimal vorhanden. Woher das kommt, kann ich nicht sagen.

In der Umsatzansicht lassen sich einzelne Positionen auch händisch ausblenden:

Herzlichen Dank, ich hatte angenommen, dass das nicht zulässig ist. Merkwürdig, da muss beim Abgleich mit den Bankdaten ein Fehler passiert sein. Eine Erinnerung daran, wirklich genauestens nachzuprüfen, ob Lexoffice auch alles korrekt mit der Bank verknüpft.

Maßgeblich ist nicht die Sicht in Lexoffice sondern der offizielle Kontoauszug der Bank. Lege den ab, dann kannst du im Fall einer steuerlichen Prüfung die Korrektheit des Vorgehens belegen.

Dieses Thema wurde automatisch 90 Tage nach der letzten Antwort geschlossen. Es sind keine neuen Antworten mehr erlaubt.