ich habe schon länger zu kämpfen mit den Abschlagsrechnungen, weil sie nicht stornierbar sind. Bisher habe ich mich damit beholfen, dass ich eine Nullrechnung daraus gemacht und die Buchhaltung informiert habe.
Beim neuesten Fall reicht das aber leider nicht mehr, denn der Kunde hat die Abschlagsrechnung bereits in sein System gebucht und benötigt nun ein Storno. Was ja aber nicht möglich ist.
Leider habe ich zu der Abschlagsrechnung auch schon die Schlussrechnung geschrieben und die Abschlagsrechnung (=0-Rechnung) ist nicht mehr veränderbar. Was wäre hier die korrekte Vorgehensweise? Schlussrechnung stornieren, Abschlagsrechnung wieder auf Ursprungssumme ändern und dann Gutschrift erstellen? Oder gibt es andere, einfachere Möglichkeiten!?
Abschlagsrechnungen sind Aufforderungen zur Anzahlung. Warum diese systemisch nicht mehr stornierbar sind, müsstest Du leider Lexware fragen, ich kann das nicht beantworten.
Ob steuerrechtlich überhaupt ein Storno erforderlich ist, müsstest Du mit einem Steuerbüro klären.
Ich würde die Rechnung stornieren und dann die Abschlagsrechnung wieder so erstellen, wie sie versandt wurde. Grundlegend wäre ich nach Versand keinerlei Änderungen an den Belegen durchführen.
Alles andere müsste steuerrechtlich bewertet werden. Eine Gutschrift/Rechnungskorrektur zu einer Abschlagsrechnung halte ich für nicht optimal, da hieraus ggf. ein Abzug der Vorsteuer resultiert, was bei einer Abschlagsrechnung so nicht der Fall ist, wenn die Leistung noch nicht erbracht wurde. Es ist kompliziert…