Gwinnermittlungsart Ändern

Hallo ich bin neu in diesem Forum, ich habe meine Firma neu im Lexware Financial Office Standard angemeldet.
Möchte jetzt meine Gewinnermittlungsart nochmals Prüfen und eventuell Ändern, komm da aber nicht mehr rein.
Muss ich die Firma neu anlegen?

Danke im Voraus

Hallo gerard,

kurz und knapp: ja.

Einige Angaben lassen sich der Speicherung nicht mehr ändern, die Gewinnermittlungsart gehört dazu. Daher diese Punkte vorher bitte immer möglichst genau prüfen und ggf. Rücksprache mit dem Steuerberater halten, bevor Du die Einstellungen vornimmst und abspeicherst.

Danke Steve für deine schnelle Antwort :slight_smile:
Wie kann ich prüfen ob meine Angaben bei der Gewinnermittlung richtig waren, eventuell pass es ja was ich eingegeben habe?
Komme nicht an die Daten ran.

Gruß

P.S. will momentan erst parallel zum Steuerberater buchen, später dann die Monatsbuchungen und VstVA selbst machen.

Hallo Gerard,

wie meinst du das?
Bei der Gewinnermittlung machst du ja eigentlich nichts anderes als entweder BVV oder EÜR auszuwählen.
Und das kannst du prüfen indem du deinen Steuerberater fragst wie er denn den Gewinn ermittelt.

Gerade wenn du parallel zu ihm arbeiten willst, musst du ja auch die gleiche Gewinnermittlung wählen.
Sonst lässt sich da ja nichts vergleichen. Bzw. u.U. ist die Gewinnermittlungsart BVV auch schlicht zwingend vorgeschrieben.

Schau dir doch den letzten Jahresabschluss deines Steuerberaters an. Ist das eine Bilanz oder eine EÜR.
Und ansonsten rufe ihn einfach mal kurz an.

Viele Grüße
Marcus

Hallo gerard,

unter Bearbeiten - Firma - Buchhaltung - Firmendaten findest Du im unteren Bereich des Fensters die Angabe zur Gewinnermittlungsart.

Ansonsten das, was Marcus bereits geschrieben hat, berücksichtigen.

Hi Steve,
da ich anfangs nur parallel zum Steuerberater testweise buchen möchte und dann erst im Laufe des Jahres die monatlichen Buchungen offiziell dem Steuerberater schicke und die Umsatzsteuer-VA mache, dürfte es doch egal sein, ob ich EÜR oder BVV etc. angebe, da ich keinen Jahresabschluss mache.
?
Herzliche Gruesse

Hallo gerard,

nein. Einerseits sollte ja auch ein Test den Realbedingungen entsprechenden um sicherzustellen, dass auch wirklich alles funktioniert, wie es soll. Weiterhin lässt sich diese Einstellung nicht mehr ändern. Ergo: willst Du im Anschluss mit dem Mandant weiter arbeiten, geht es nicht bzw. führt zu falschen Ergebnissen, da die Gewinnermittlungsart nicht stimmt.

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