Gutschriften vs. Rechnungskorrekturen

Hallo,

bis 2015 gab es in Faktura&Auftrag Gutschriften (GS), was 2016 schon nicht mehr möglich war. Es gab nur noch Rechnungskorrekturen, denen man ein negatives Vorzeichen voranstellte.

Laut Steuerberater müssten wir jetzt Boni, nachträgliche Rabatte etc. weiterhin mit „Gutschriften“ (NICHT Rechnungskorrektur) überschreiben, was (umständlich) per Hand mit Firmenstempel möglich wäre. Alternativ müssten wir die Kunden zur Rechnung auffordern.

Wir haben uns nun Lexware Professional angeschafft. Hier sind aber auch keine Gutschriften mehr möglich. Wird das zum 01.01.2017 gefixt, oder wie soll man mit Gutschriften versus (Storno-)Rechnungskorrekturen a praxi umgehen?

Vielen Dank für die Antwort!
Martin

Steuerrechtliche Gutschriften wie in Ihrem Fall sind Einkaufsaufträge und dementsprechend in der Pro/Premium Version auch im Bereich Einkauf zu finden.

Hallo Martin,

Dein Steuerberater sollte mal den §14 Abs. 2 UStG genauer lesen. Durch eine Bonus- oder Rabattgewährung wirst Du nicht zum Leistungsempfänger und Dein Kunde nicht zum Leistungserbringer. Es bleibt aus Deiner sicht eine Ausgangsrechnung. Sonst würde auch aus einer Umsatzsteuerermäßigung plötzlich eine Vorsteuer und statt eines Debitorenkontos müsste ein Kreditorenkonto verwendet werden.

Rechnung bleibt Rechnung - piepegal ob der Rechnungsbetrag positiv oider negativ ist. Wenn Du einem Kunden ein dutzend Rechnungen schickst - manche mit positivem und manche mit negativem Endbetrag - ergänzen diese sich zu einer Forderung (Stichwort: Kontokorrentabrechnung).

Gruß
Rainer