Gutschriften in lexoffice erstellen

Wir haben unsere Buchführung zum 01.04.23 von einem anderen Buchhaltungspro-gramm auf lexoffice umgestellt. Da lexoffice keine Buchhaltungshistorie übernimmt, haben wir 95 offene Ausgangsrechnungen aus der Zeit vor dem 01.04.23 als pdf-Belege in das lexoffice-Programm hochgeladen und mit den ab 01.04.23 eingehenden Zahlungen verknüpft. Für drei dieser Rechnungen laufen inzwischen Inkassoverfahren, für eine dieser Rechnungen steht jetzt die Buchung als Forderungsverlust an. Gemäß telefonischer Auskunft der Hotline kann man in lexoffice keine Forderungsverluste buchen. Da die betreffende Rechnung vom 21.11.22 stammt und nicht mit lexoffice geschrieben wurde sondern lediglich als vorhandene pdf-Datei hochgeladen wurde, kann nach Auskunft auch keine Rechnungskorrektur erstellt werden. Unser Steuerberater hat nun empfohlen, eine Gutschrift in Höhe des ursprünglichen Rechnungsbetrages zu erstellen.
Frage 1: Weiß jemand, ob und wenn ja wie man in lexoffice eine Gutschrift erstellt?
Frage 2: Falls lexoffice auch keine Gutschrift erstellen kann, wie löst man denn so einen Fall?
Gruß
Behmo

Hi,

Das ist nur bedingt korrekt. Selbstverständlich kannst Du eine Rechnungskorrektur erstellen. Dies hat dann keinen Bezug zur Rechnung, da diese ja nicht im gleichen Programm erstellt wurde, aber der Beleg als solcher ist erstellbar. Einfach unter Belege - Neuer Beleg - Rechnungskorrektur erstellen. Ich würde die Belegnummer und den Bezug der Ursprungsrechnung manuell als Text vermerken.

Das wiederum verstehe ich nicht so wirklich. Das Steuerbüro kann diese Forderung doch entsprechend einfach in der Buchhaltung passend buchen. Warum der Weg über die Rechnungskorrektur? (Gutschrift wäre steuerrechtlich zudem hier gar nicht passend)

Vielen Dank für Deine hilfreiche Stellungnahme. Die Rechnungskorrektur haben wir jetzt erstellt.
Zu Deinem Beitrag „Das wiederum verstehe ich nicht so wirklich“ folgende Bemerkungen:

  1. Wir erstellen die monatliche UStVA aus lexoffice heraus selbst (nicht unser StB). Von daher wollen wir auch alle Geschäftsvorfälle, die die UStVA betreffen, zeitnah in lexoffice buchen. Wenn wir den beschriebenen Einzelvorgang nicht in lexoffice sondern bereits jetzt vom StB in DATEV buchen lassen würden, wird der Vorgang bei der UStVA für den laufenden Monat doch nicht berücksichtigt, oder sehe ich das falsch?
  2. Das mit der Rechnungskorrektur ist im vorliegenden Fall natürlich ein Umweg. Wir haben mit unserem StB verabredet, dass wir ihm alle Fälle, die wir in lexoffice aufgrund fehlender Funktionalitäten oder nicht vorhandener Konten (z.B. auf Konto 1590) buchen, zum Jahresende für die Umbuchung in DATEV melden.

Das ist korrekt. Wenn es in lo nicht stattfindet, wird auch auch bei USt/VSt nicht berücksichtigt. Wenn der StB sagt, Ihr sollt es so machen, dann wird es so stimmen bzw. ist es seine Verantwortung.

Das ist ok und wird in der Regel von den meisten Nutzer:innen so gehandhabt.

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