Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem/Frage:
ich habe ein frisches Sachverständigenbüro und Arbeite mit einem extra Programm. Dieses Programm, erstellt mir für meine Arbeit eine Rechnung.
Diese Rechnung Lade ich in Lexoffice als Einnahme hoch und sobald ich das Geld von der Versicherung habe verbuche ich das mit dem Zahlungseingang.
Jetzt habe ich aber ein kleines Problem, die Versicherung hat mir eine Differenz von 47€ gekürzt, das kommt manchmal vor. Diese 47€ würde ich dem Kunden jetzt nicht explizit berechnen wollen sondern gerne als Gutschrift verbuchen.
Mein Programm erstellt mir auch eine Gutschrift für diesen Auftrag von -47€.
Jetzt bin ich nur etwas ratlos wie ich das ganze in Lexoffice realisieren soll. Dort habe ich meinen Zahlungseingang von 500€ mit meiner Rechnung (von 547€) verbucht und den Restbetrag offen gelassen, sodass ich diesen erneut zuweisen könnte, sollte noch eine Zahlung eintreffen.
Da ich hier aber schon sicher weiss, da wird kein Geld mehr kommen, würde ich gerne das ganze mit der Gutschrift verrechnen. Nur kann ich die offenen 47€ ja nicht einer Zahlung zuordnen sowie die -47€ auch keinem Ausgang zuordnen da diese ja nie auf mein Konto geflossen bzw. abgeflossen sind.
Habt ihr da einen Tipp für mich wie ich das ganze sicher umsetzen kann?
Ich habe das Gefühl dass ich durch das Einscannen der erzeugten Rechnung über mein Gutachterprogramm da irgendwie einen Nachteil habe.
Danke und liebe Grüße