Gutschrift nachträglich buchen

Hallo liebe Leute,

ich habe folgendes problem.

Ich habe das ganze Jahr über jeden Monat eine Gutschrift erhalten.

Doe Gutschrift wurde allerdings niemals überwiesen sondern direkt vom Gutschriftaussteller für die Tilgung der Schulden dort verwendet.

Die Schuld ist eine Warenfinanzierung gewesen.

Wie buche ich das nachträglich als Einnahme?
Möchte dann auch gerne die Abrechnung der Warenfinanzierung als Ausgabe gleich buchen.

Gibt’s hier eventuell Stress mit dem Finanzamt ?
Alle diese Einnahmen sind niemals über mein Konto geflossen.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Hallo edinelle,

du buchst Rechnungen und Gutschriften normal ein.

Ich weiß nicht ob ich das richtig verstehe. Wenn du das alles auf ein Konto buchst, vovon ich ausgehe, weil das ja einen Lieferanten betrifft, dann gleicht sich das doch aus. Bzw. die Gutschriften verringern den Betrag der Warenlieferung nach und nach.

Alternativ nutzt du ein Verrechnungskonto um die Konten auszugleichen.

Wie das mit dem Finanzamt ist, kannst du am besten bei deinem Steuerberater nachfragen.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.

AL
Buchhaltung

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Hey
Vielen Dank für deine Nachricht.

Im Prinzip hast du Recht. Die Schulden werden direkt mit mit den Gutschriften verringert.

Da ich auch die ist Versteuerung anwende, habe ich sozusagen solange kein Geldeingang kommt auch keine Einnahme erwirtschaftet.

Was mir aber sorgen macht ist die ausgewiesene MwSt auf den Gutschriften.

Theoretisch sind das Steuern die abgeführt werden müssten.

Aber wie schon geschrieben…die Einnahme habe ich nie erhalten.

Sozusagen nur virtuell

Du buchst also die Vorgänge ohne Steuer ein?
Ich bin davon ausgegangen, dass die Rechnung und Gutschriften mit Steuer buchst.
Dann würde ich aus dem Bauch heraus sagen, dass du die Steuern separat buchen musst.
Ich bin aber kein Steuerberater.

Die Vorsteuer wird ja mit der Ausstellung der Rechnung fällig. An dem Datum. Egal ob du die bezahlst oder nicht.

Von meiner Logik her würde ich sagen - die Eingangsrechnung = Vorsteuer, die ist ja höher als die Steuer in den Gutschriften, was ja die Steuer wieder mindert.
Da hättest du in dem Monat wo die Rechnung reinkommt die Vorsteuer, die du erstattet bekommst. In den Folgemonaten musst du die, die auf den Gutschriften ausgewiesene Steuer somit natürlich wieder dem Finanzamt zurückgeben.

Wie bzw. wann machst du denn die Umsatzsteuervoranmeldung?

Hi
Die Umsatzsteuervoranmeldung mache ich per lexoffice monatlich.

Leoder ist die Ausgabenrechnung (Finanzierungssumme) steuerfrei nach Par. 4 Nr.4b UStG.

Da ist also nichts abzusetzen.

Gutschriften enthalten alle die MwSt.
Diese melde ich also dem Finanzamt ganz normal wie jede andere Einnahme sonst.
Gutschrift ist ja gleichzusetzen mit einer normalen Rechnung.

Gibt es hier nicht Ärger weil verspätet die Umsätze nachträglich gemeldet werden?

Wie bucht man Vorgänge die keinen Zahlungsverkehr beinhalten??

Vielen Dank für deine Hilfe

Du kannst ja für jeden Monat Berichtigungen abgeben. So oft du willst. Wichtig ist natürlich immer so zeitnah wie möglich.

Alternativ kannst du auch direkt beim Finanzamt anrufen und dich erkundigen, wie du das handhaben sollst.

Mit § 4 Nr. 4b UStG kenne ich mich nicht aus.

Da man Personenkonten nicht gegeneinander buchen kann, würde ich ein Verrechnungskonto nehmen. Vielleicht das Konto 1360, ich weiß aber nicht ob es auch für diese Zwecke gedacht ist oder ob du noch eigene anlegen kannst. Oder 1590, alles bei SKR03.

Hilfreich wäre da wirklich ein Gespräch mit dem Steuerberater. Ich mache wohl die Buchhaltung, bin aber kein Buchhalter. Mit einem Verrechnungskonto kannst du das ganze übersichtlicher und nachvollziehbarer gestalten.

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Soweit ich weiß ist ein Verrechnungskonto bri lexoffice nicht möglich.
Oder es hat sich inzwischen was geändert??!?!

Kannst du mir eventuell privat schreiben?
Vielleicht könntest du einmal kurz über meine Buchhaltung schauen.??

Selbstverständlich würde ich dir was dafür zahlen.

Lg

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Es tut mir leid, das kann ich leider nicht. Ich kenne lexoffice nicht. Das würde zu lange dauern, bis ich mich orientiert habe.

Ich bin ja noch bei der Arbeit. Und nach dieser Arbeit habe ich noch eine andere Arbeit und Familie, daher habe ich zu wenig Zeit. Das tut mir leid.

Kannst du denn die Steuer separat buchen?

Sonst google die Fragen nochmal, vielleicht findest du noch anderweitig Antworten.

Okay. Vielen Dank trotzdem für die nette Hilfe.
Lg

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Die Kreditor an Erlös + MWSt - Buchung ist schon mal richtig.
Wenn es,in Lexoffice kein Vertechnungkonto gibt, kannst du die Verbindlichkeit ggf. auf ein Darlehnskonto buchen, vielleicht funktioniert das dann (sorry Lexoffice kenn ich auch nicht)

Korrekt wäre grundsätzlich, für jeden Monat eine korrigierte Voranmeldung anzugeben.

Ob das jemand wirklich macht, lassen wir mal dahingestellt…

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