Ich weiß nicht ob ich das richtig verstehe. Wenn du das alles auf ein Konto buchst, vovon ich ausgehe, weil das ja einen Lieferanten betrifft, dann gleicht sich das doch aus. Bzw. die Gutschriften verringern den Betrag der Warenlieferung nach und nach.
Alternativ nutzt du ein Verrechnungskonto um die Konten auszugleichen.
Wie das mit dem Finanzamt ist, kannst du am besten bei deinem Steuerberater nachfragen.
Du buchst also die Vorgänge ohne Steuer ein?
Ich bin davon ausgegangen, dass die Rechnung und Gutschriften mit Steuer buchst.
Dann würde ich aus dem Bauch heraus sagen, dass du die Steuern separat buchen musst.
Ich bin aber kein Steuerberater.
Die Vorsteuer wird ja mit der Ausstellung der Rechnung fällig. An dem Datum. Egal ob du die bezahlst oder nicht.
Von meiner Logik her würde ich sagen - die Eingangsrechnung = Vorsteuer, die ist ja höher als die Steuer in den Gutschriften, was ja die Steuer wieder mindert.
Da hättest du in dem Monat wo die Rechnung reinkommt die Vorsteuer, die du erstattet bekommst. In den Folgemonaten musst du die, die auf den Gutschriften ausgewiesene Steuer somit natürlich wieder dem Finanzamt zurückgeben.
Wie bzw. wann machst du denn die Umsatzsteuervoranmeldung?
Hi
Die Umsatzsteuervoranmeldung mache ich per lexoffice monatlich.
Leoder ist die Ausgabenrechnung (Finanzierungssumme) steuerfrei nach Par. 4 Nr.4b UStG.
Da ist also nichts abzusetzen.
Gutschriften enthalten alle die MwSt.
Diese melde ich also dem Finanzamt ganz normal wie jede andere Einnahme sonst.
Gutschrift ist ja gleichzusetzen mit einer normalen Rechnung.
Gibt es hier nicht Ärger weil verspätet die Umsätze nachträglich gemeldet werden?
Wie bucht man Vorgänge die keinen Zahlungsverkehr beinhalten??
Du kannst ja für jeden Monat Berichtigungen abgeben. So oft du willst. Wichtig ist natürlich immer so zeitnah wie möglich.
Alternativ kannst du auch direkt beim Finanzamt anrufen und dich erkundigen, wie du das handhaben sollst.
Mit § 4 Nr. 4b UStG kenne ich mich nicht aus.
Da man Personenkonten nicht gegeneinander buchen kann, würde ich ein Verrechnungskonto nehmen. Vielleicht das Konto 1360, ich weiß aber nicht ob es auch für diese Zwecke gedacht ist oder ob du noch eigene anlegen kannst. Oder 1590, alles bei SKR03.
Hilfreich wäre da wirklich ein Gespräch mit dem Steuerberater. Ich mache wohl die Buchhaltung, bin aber kein Buchhalter. Mit einem Verrechnungskonto kannst du das ganze übersichtlicher und nachvollziehbarer gestalten.
Die Kreditor an Erlös + MWSt - Buchung ist schon mal richtig.
Wenn es,in Lexoffice kein Vertechnungkonto gibt, kannst du die Verbindlichkeit ggf. auf ein Darlehnskonto buchen, vielleicht funktioniert das dann (sorry Lexoffice kenn ich auch nicht)
Korrekt wäre grundsätzlich, für jeden Monat eine korrigierte Voranmeldung anzugeben.
Ob das jemand wirklich macht, lassen wir mal dahingestellt…