Girokonto unseres Azubi

Hallo zusammen,

heute in der Mittagspause kam bei uns das Thema auf, dass ab 18 Jahre der Arbeitgeber dem Arbeitsnehmer (in diesem Fall unser frisch 18 Jahre alt gewordener Azubi) die monatliche Vergütung auf „sein eigenes“ Konto zahlen muss bzw. Ihn darauf ansprechen sollte, sich ein eigens Konto zuzulegen. Dies kann ich mir aber nicht wirklich vorstellen, dass wir als Arbeitgeber dafür vernatwortlich sind.

Bisher habe ich monatlich das Geld auf das Gemeinschaftskonto seiner Eltern überwiesen.

Ist dies wirklich der Fall oder kann ich das Geld weiterhin auf das Konto der Eltern zahlen obwohl unser Azubi nun volljährig ist?

Vieleb Dank für die Antworten!

Hallo Rumpsteak87,

ich bin kein Anwalt, aber ich kann mir das absolut nicht vorstellen, dass es hier eine Pflicht zum Hinweis für ArbeitgeberInnen gibt.

Mit 18 haben Auszubildende die Möglichkeit auch ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten ein eigenes Bankkonto zu eröffnen. Mit Zustimmung geht dies auch bereits vor der Vollendung des 18. Lebensjahres. Mit 18 können sie dann natürlich auch (allein) bestimmen, auf welches Konto die Zahlung erfolgen soll.

Solange als die betreffende Person nicht um eine Änderung der Bankverbindung für die Auszahlung bittet, sehe ich keine Veranlassung für ArbeitergeberInnen hier aktiv werden zu müssen.

Als aufmerksame ArbeitgerberIn kann man natürlich freundlich nachfragen, ob denn die Bankverbindung ggf. aufgrund der Volljährigkeit geändert werden solle. Aber als verpflichtend kann ich mir das, wie erwähnt, nicht vorstellen. Auch eine schnelle und oberflächliche Google Suche brachte keine Treffer in dieser Hinsicht. Rechtlich sicher kann dies aber wohl nur von AnwältInnen oder ggf. auch SteuerberaterInnen beantwortet werden. Optional evtl. auch von IHK oder Handwerkskammer.