Gesonderte Feststellung

Hallo!
Bei mir taucht jetzt folgendes Problem auf:
Ich habe zwei Einkunftsquellen. Die Firma, in der ich mit Büroeasy arbeite, liegt nicht in meinem Wohnbereich (d.h. anderes FA)
Ich habe die EÜR über B-easy verschickt, dieses FA möchte jetzt eine elektronische Gesonderte Feststellung (bisher schriftlich).
Da die EÜR bereits abgegeben ist, will Elsteronline die G. Feststellung nicht annehmen, bzw fordert mich auf, eine komplett neue Steuerklärung anzufertigen.
Da ich nicht/sehr ungern alle EÜR Angaben per Hand nach Elster übertrage möchte, meine Frage:
Gibt es die Möglichkeit die gesonderte Feststellung in BüroEasy zu berücksichtigen?
Falls nicht, hat jemand einem anderen Vorschlag??

Herzlichen Dank im Voraus!

Hallo thote,

in BE wirst du die gesonderte Feststellung nicht finden. Dies ist eine gesonderte Erklärung im Rahmen der Steuererklärungsformulare - diese findest du entweder direkt auf Elsteronline.de oder auch auch unter Elsterformular.de. Letzteres hat den Vorteil, dass du die Formulare herunterladen kannst, offline ausfüllst und dann absendest. Alle Daten sind dann auch auf deinem Rechner gespeichert. Nur die UStVA und die UStE sowie die EÜR können über BE erledigt werden, da direkt mit dem Gewerbe/Betrieb/freier Tätigkeit zusammenhängend. Die gesonderte Feststellung kann für viele andere Zwecke benötigt werden - daher nur in Steuerprogrammen vorhanden.

Ecrivain

Danke für die Aufklärung, Ecrivain.
Da muss ich mal schauen. Ich kann über elsteronline nichts gesondert abgeben und ich wollte vermeiden, die EÜR dort im Formular manuell einzugeben, wo BE das doch automatisch kann.
thote

Hallo thote,

du musst die EÜR doch nicht noch einmal abgeben. Verweise in der Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung auf die schon abgegebenen EÜR (gesondert erstellt) hin und übernimm das Ergebnis. Dann müsste die Feststellungserklärung über Elster einzureichen sein.

Gruß Ecrivain

Danke dir, Ecrivain,
das hab ich zuerst probiert. Da sagte Elster: Die Steuererklärung wurde schon abgegeben, wollen Sie die vorherigen Eingaben verwerfen?
Das wollte ich natürlich nicht.
Ich kann die Erklärung also gar nicht aufrufen, ohne die vorherigen Daten (EÜR über BE) zu verwerfen.

Ich will gerne noch mal probieren, ob doch was geht.
Die Elster-Hotline erklärte mir jedenfalls, sowas (die Erkl. z. ges. Festst.) auf irgendeine Weise anzufügen, sei in dem System nicht möglich. Vielleicht war er ja nur fantasielos??
Danach hab ich mich hier im Forum gemeldet.
Die nächste Alternative ist ein Antrag beim FA auf analoge Abgabe…
Schaun wir mal + Gruß!
thote

Hallo thote,

das verstehe ich so nicht ganz. Die gesonderte Feststellung ist eine eigenständige Steuererklärung, die mit deiner wohl schon abgegebenen Einkommensteuererklärung nichts zu tun hat. Daher musst du diese neu anlegen. Wie dies in ElsterOnline genau geht, kann ich hier nicht sagen. Ein Tipp: lade dir ElsterFormular herunter (www.elsterformular.de), dort findest du auch Erklärungen, die von Unternehmen abzugeben sind. Wähle dort die gesonderte Feststellung, gib deine Daten ein und sende ab (mit Zertifikat). Das müsste dann klappen (so habe ich es für einen Mandanten gemacht, bei dem die „normale“ Übermittlung aus dem Programm wegen Problemen im Programm nicht geklappt hat.

Gruß Ecrivain