Also - ich arbeite heutzutage selbständig in Deutschland. Gleichzeitig zahle in Großbritannien immer noch die staatliche National Insurance, die grob die deutsche Sozial-, Kranken-, Arbeitslosigkeitsversicherungen entspricht. Dies weil ich dort selbständig gearbeitet habe und dadurch berechtigt bin, zu einem reduzierten Satz beizutragen, obwohl ich dort nicht mehr arbeite. Das Ziel: Dadurch soll ich später eine staatliche Rente bekommen.
Mir scheint es ziemlich klar, dass die Beiträge zur National Insurance in der deutschen Steuererklärung als Sonderausgaben zu behandeln sind, wie die Zahlungen an die gesetzliche Krankenkasse hierzulande.
Die Frage aber ist: Welche Kategorie soll ich für die beide in Lexoffice auswählen bei der Zuordnung der Zahlungen?
Wobei ich mich frage, was diese Zahlungen in einer betrieblichen EÜR zu suchen haben. Das sind rein private Vorgänge, die in die private Steuererklärungen eingehen, haben aber nichts mit der betrieblichen EÜR zu tun. Also Kategorie „privat“! Das gilt m. E. nach auch für die Spenden im anderen Beitrag.
Es fehlt in lexoffice offensichtlich die Möglichkeit kategorisch zu unterscheiden zwischen privaten Umsätzen, die völlig unrelevant sind und solchen, die steuerlich geltend gemacht werden können, aber keiner betrieblichen Gewinnerzielungsabsicht dienen.
Nein, ein Einzelunternehmer kann nicht als Unternehmer spenden - das ist immer eine private Spende. Nur Personen- oder Kapitalgesellschaften können betriebliche Spenden ansetzen. Da LexOffice auch für solche Gesellschaften anwendbar ist, gibt es die Kategorie Spenden. Nicht alles, was bebuchbar ist im Kontenplan, gilt für alle. Frage deinen Steuerberater!
Es ist mir so ziemlich gleichgültig, wenn du meinst, gutgemeinte Ratschläge nicht zu befolgen und deine Kopf durchzusetzen. Den Ärger mit dem Finanzamt hast du, nicht ich. Die Ausgaben erscheinen zunächst in deiner Einnahmenüberschussrechnung und dort gehören sie nicht hin. Die von dir verlinkte Seite ist keine Steuerberatung, sondern ein IT-Berater!
Ich bin „Frischling“ und weiß, dass ich nichts weiß und versuche nur zu verstehen.
Die Information, dass ein Bankumsatz privat von der Steuer abzusetzen ist, lässt sich in lexoffice also in keiner Kategorie ausdrücken, sondern man muss sich dabei auf die Notizfunktion beschränken. Das war auch die Ausgangsfrage im Thread.
Ich verstehe nicht, warum die Privatkonten fälschlich in der Einnahmenüberschussrechnung erscheinen können. Warum sollte das Privatkonto „Privatentnahmen allgemein“ anders behandelt werden als z.B. das Privatkonto „Sonderausgaben beschränkt abzugsfähig“.
Klarheit werde ich wohl erst von unserem Steuerberater erhalten.
Weil das Konto Privatentnahme von vornherein so geschlüsselt ist, dass es mit der EÜR nichts zu tun hat (und für die Angaben über die Höhe der Einlagen und Entnahmen). Das Konto „Spenden“, „Versicherungsbeiträge“ etc. werden zunächst als Betriebsausgaben behandelt und erscheinen deshalb auch in deiner EÜR. Ausserhalb der EÜR müssen diese dann wieder hinzugerechnet werden. Das ist der Unterschied. Im Grunde weist du zu hohe Betriebsausgaben aus - da hier nur die mit dem Betrieb zusammenhängenden Ausgaben erscheinen dürfen.