ich habe vor kurzem ein Handy gekauft für deutlich unter 800€. Damit müsste es sich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut handeln. Jetzt schlägt mir aber lexoffice immer wieder vor die Rechnung als Anlagegut zu behandeln. Damit müsste es ja über mehrere Jahre meines Wissens nach abgeschrieben werden, was in in diesem Falle aber gar nicht notwendig ist. Könnt ihr mir einen Tipp geben, warum lexoffice das fälschlicherweise so anzeigt? Danke schonmal
bitte beim Einstellen von Themen schauen, welches Unterforum genutzt wird. Für lexoffice gibt es ein eigenes Unterforum, in welches ich Deinen Beitrag nun auch verschoben habe.
Also eine manuelle Buchung konnte ich eben problemlos durchführen.
Mit einem Testbeleg hat das auch wunderbar geklappt.
Du kannst den Vorschlag ja ändern. Evtl. ist im Text irgendetwas, was der automatischen Erkennung etwas anderes als GWG triggert.
GWG über 250 Euro kann sofort abgeschrieben werden, muss aber in ein Verzeichnis aufgenommen werden. Lexoffice schlägt das also schon richtig vor und behandelt auch die Abschreibung richtig, wenn man das Handy als Anlage anlegt.