Geringfügige Beschäftigung

Hallo ihr Lieben!

Es ist soweit: ich kann nun damit beginnen, die Krankenkassen im Unternehmen anzulegen, um später die MA-Stammdaten zu erfassen.

Es gibt aber eine Schwierigkeit: wir beschäftigen einen Kollegen geringfügig. Laut unserem Steuerbüro muss ich ihn bei der Knappschaft mit der Betriebsnummer 98000006 anlegen. In Lexware steht dort aber, dass diese nicht für Minijobs geeignet ist. Definiert Lexware Minijob = geringfügige Beschäftigung?

Und wenn ich einfach mal weiter schaue, dann soll ich auch hier Umlagesätze U1 und U2 anlegen. Das ist ja eigentlich nicht erforderlich, oder?

Danke für eine kurze Info.

Hallo Christine,

die Knappschaft ist leider etwas verwirrend. Es gibt die Knappschaft und es gibt die Knapp-B-S. Du musst die letztere nehmen, wenn es ein Minijob (bis 450 EUR) ist.

Ja, die Umlagesätze müssen hinterlegt werden, auch bei Minijobs. :slight_smile:

Hilft Dir das weiter?

Hallo Steve,

Ja, danke. Das hilft mir erst mal. Ich bin gerade bei dem Kollegen.