Gehalt ausgeschiedener Mitarbeiter nachversteuern

Hallo,

ich brauche mal Eure Hilfe:

Unser MA ist am 31.12.2019 aus unserem Unternehmen ausgeschieden. Er hatte von uns ein Arbeitgeberdarlehen erhalten, wo bis dato
noch ein Betrag in Höhe von 1111,92 € offen ist.
Leider bezahlt er uns dieses nicht zurück.

Lt. Steuerberater muss ich dies nachverteuern; d.h. auf den Brutto-Wert hochrechnen und die Lohnabrechnung Dezember korrigieren.

Dann soll ich Ihr die SV AG-Anteile und die Höhe der Lohnsteuer mitteilen.

Kann mir da einer helfen?

Danke schön

Hallo,

mh das ist unschön aber in dieser Zeit sicherlich nachvollziebar.
Wenn der SB das nun so will muss eine Korrektur für Dezember erfolgen.
Schau mal hier:

Hoffe das hilft Dir weiter.

Danke schön…versuche ich mal…

wie kriege ich denn denn Brutto-Wert raus ???

Da frage mal bei Deinem SB nach.
Mir ist auch nicht wirklich schlüssig, weshalb der SB dieses verstsuert haben will im Nachgang.
Sollt Ihr den Betrag nicht mehr zurückfordern wollen? Wird das nun als „Gehalt“ ausgebucht?

Ja, das Geld soll als Gehalt nachversteuert werden.

Ich habe das jetzt auch im Dezember korrigiert und Lexware erzeugt mir dann eine Lohnabrechnung im April, jedoch mit Lohnsteuerklasse 6.

Wenn ich das manuell auf Lohnsteuerklasse ändere, berechnet das Programm mir keine Lohnsteuer ???

Kann mir das eine erklären ???

Danke schön

Ok - aber die Frage ist dennoch ob er dafür auch Leistung erbracht hat.
Geht doch darum das es wie von Dir obeb benannt ist ein Darlehen war.

Wahrscheinlich hat dieser AN nun bereits einen oder mehre Jobs. Da erfolgt dann die Klasse 6 auf Deiner jetzigen Abrechnung.
Hast Du eine Änderungsliste abgeholt oder woher hast Du die Klasse 6?

Nun eine Manuelle Änderung sollte man nie machen bzw. nur dann wenn man sich sicher ist welche Lohnsteuerlasse zutrifft.
Hast Du vorher hier eine ElStam Änderungsliste abgeholt?
Lohn/Gehalt - Antwortzentrale - ElStam Änderungsliste abholen

Das ist auch korrekt, da der MA ja bereits ausgetreten ist, wird immer Steuerklasse 6 genommen. Der MA kann das am Ende über seine Steuererklärung regeln. Dass es im April aufgeführt wird ist ebenso korrekt, da solche Korrekturen sich im aktuellen Abrechnungsmonat auswirken.