Gebuchte Aufwendungen unter "Kleinmaterial" tauchen in der EÜR unter Reparaturen auf

Hallo zusammen,

ich bin neu im lexoffice Business und habe keine großen Grundlagen im Bereich Finanzbuchhaltung außer einem EÜR Kurs an der VHS :wink:
Ich versuche gerade alle meine Belege, Bankbuchungen usw. von 2022 einzupflegen um die EÜR zu erstellen.

Einige Eckdaten:
Ich bin Künstlerin und habe ein Gewerbe für den Verkauf meiner Bilder angemeldet und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen. Das Gewerbe läuft seit Mitte 2022 und mit lexoffice habe ich erst dieses Jahr begonnen.

Es geht konkret um die Buchung von Pinseln, Farbrollen, Malmessern etc., welche für mich als Künstlerin ja Werkzeuge darstellen. Eingangsrechnungen für den Erwerb dieser habe ich nun unter „Kleinmaterial“ verbucht, da diese ja selbstständig nutzbar sind aber in allen Fällen unter 250 Euro lagen. Die lexoffice HP sagt dazu:

Wirtschaftsgüter unter 250 EUR unterliegen nicht der Aufzeichnungspflicht und können direkt als Ausgabe - beispielsweise auf die Kategorie „Anschaffungen“ - erfasst werden. Selbstständig nutzbare Werkzeuge, die nicht mehr als 250 EUR (netto) pro Stück kosten, bezeichnet man als Werkzeuge und Kleingeräte. In lexoffice werden diese unter der Kategorie „Kleinmaterial“ erfasst. Bei Updates und Anschaffungen von Software unter 250 EUR (netto) ist die Kategorie Lizenzen und Konzessionen zu verwenden.
https://support.lexoffice.de/de-form/articles/2112395-was-sind-geringwertige-wirtschaftsguter

Nun habe ich in der Übersicht zur EÜR jedoch gesehen, dass sie dort in der Spalte „Reparaturen“ bzw. „Erhaltungsaufwendungen (z. B. Instandhaltung, Wartung, Reparatur; ohne solche für Gebäude und Kraftfahrzeuge), Posten 225“ landen. Das passt ja eigentlich gar nicht.

Habe ich da irgendetwas grundsätzlich in der Abgrenzung zwischen Anschaffungen, GWG unter 250 Euro und Arbeitsmitteln oder noch einer anderen Kategorie falsch verstanden?

Ich hoffe mein Problem ist verständlich und jemand hat eine Idee wie ich diese Posten besser buchen kann.

LG
Alina

Hi Alina,

herzlich Willkommen in der Community. :slight_smile:

Konnte ich so nachstellen. In der Kontenübersicht passt es, lexoffice arbeitet aber primär mit Kategorien. Ich nehme an, dass dies in der Zusammenfassung so dann zugeordnet wird. Inwieweit dies steuerrechtlich passt, müsstest Du tatsächlich mit einem Steuerbüro besprechen. Ich habe aber auch nichts passendes anderes gefunden. Es ist also vermutlich schon richtig zugeordnet.

Hi Steve,

vielen lieben Dank für die schnelle Antwort und fürs Nachstellen :slightly_smiling_face:
Dann habe ich ja zumindest bei der Eingabe nichts falsch gemacht und werde nochmal versuchen rauszubekommen wie es steuerrechtlich damit aussieht.

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Hi Linchen, wenn du zu einer Antwort kommst dann stell deine Erkenntnis gerne hier rein. Denn wir haben uns das auch schon gefragt und ich weis von weiteren die auch über diesen Punkt gestoplert sind :wink:

Gruß Sören