ich hatte im Juli und August eine Kurzzeit-Minijobberin. Habe in den Personalangaben nicht eingetragen, dass sie von der Rentenversicherung befreit sei, da ich von ihr selbst keine Kenntnis davon hatte, dass sie sich bei ihrem letzten Minijob hatte befreien lassen und mir der BARMER Mitarbeiter sagte, dass er nicht glaubt, dass eine Freistellung in einem Minijob auch bedeutet, dass das beim nächsten ebenso ist.
Aber das nur nebenbei.
Jetzt habe ich von der BARMER ein Schreiben bekommen, dass ich den einbehaltene Rentenversicherungsbeitrag der Angestellten nachbezahlen soll (habe ich heute gemacht) und habe das für die August Abrechnung auch korrigiert.
Gibt es eine Möglichkeit diese Änderung für Juli rückwirkend in der Lohnabrechnung zu ändern?
ich vermute du meinst die Einstellung bei der Beitragsgruppe von 6-5-0-0 auf 6-1-0-0. Die kannst du rückwirkend ändern über den Korrekturmodus, also über Jahresübersicht aufrufen, Mitarbeiter auswählen, auf den Monat klicken und Korrigieren anwählen.
Die Änderungen werden mit dem nächsten Beitragsnachweis gemeldet.
ich vermute du meinst die Einstellung bei der Beitragsgruppe von 6-5-0-0 auf 6-1-0-0. Die kannst du rückwirkend ändern über den Korrekturmodus, also über Jahresübersicht aufrufen, Mitarbeiter auswählen, auf den Monat klicken und Korrigieren anwählen."
Es gibt, wenn ich den Monat ausgewählt habe, erst mal keinen Button „Korrigieren“, ich kann aber über Bearbeiten in den Korrekturmodus, wo ich aber keine Möglichkeit finde, die Beitragsgruppe zu ändern,
oder ich kann anklicken Mitarbeiter bearbeiten - was ich dann auch gemacht habe - und dort die Änderung vornehmen, wobei ich mir nicht so sicher war, ob es dadurch rückwirkend geändert wurde und auch keine Möglichkeit gefunden habe, das zu verifizieren.
dein Vorgehen ist schon richtig, wenn du die Beitragsgruppe über Korrektur geändert hat, kannst du z.B. unter Berichte /Lohnkonto schauen ab welchem Monat die Beitragsgruppe drin steht.