Freistellung Rentenversicherung - rückwirkend

Sehr geehrte Damenund Herren,

ich hatte im Juli und August eine Kurzzeit-Minijobberin. Habe in den Personalangaben nicht eingetragen, dass sie von der Rentenversicherung befreit sei, da ich von ihr selbst keine Kenntnis davon hatte, dass sie sich bei ihrem letzten Minijob hatte befreien lassen und mir der BARMER Mitarbeiter sagte, dass er nicht glaubt, dass eine Freistellung in einem Minijob auch bedeutet, dass das beim nächsten ebenso ist.
Aber das nur nebenbei.
Jetzt habe ich von der BARMER ein Schreiben bekommen, dass ich den einbehaltene Rentenversicherungsbeitrag der Angestellten nachbezahlen soll (habe ich heute gemacht) und habe das für die August Abrechnung auch korrigiert.

Gibt es eine Möglichkeit diese Änderung für Juli rückwirkend in der Lohnabrechnung zu ändern?

Freundliche Grüße

Harald Wenzel
Tierarztpraxis

Hallo Harald,

ich vermute du meinst die Einstellung bei der Beitragsgruppe von 6-5-0-0 auf 6-1-0-0. Die kannst du rückwirkend ändern über den Korrekturmodus, also über Jahresübersicht aufrufen, Mitarbeiter auswählen, auf den Monat klicken und Korrigieren anwählen.

Die Änderungen werden mit dem nächsten Beitragsnachweis gemeldet.

Hallo Frank,

müsste ich nicht auf 6-0-0-0 ändern ? = keine RV

LG Harald

… nein, der Arbeitgeber muß ja immer die Abgaben zur RV zahlen.

Hallo Frank,

ihr hattet ja um Rückmeldung gebeten.

Ich bin jetzt nicht wiklich sicher, ob ich es richtig gemacht habe… Deine Anleitung ging wie folgt:

"Beitragvon Frank_H » Fr 2. Sep 2016, 08:39
Hallo Harald,

ich vermute du meinst die Einstellung bei der Beitragsgruppe von 6-5-0-0 auf 6-1-0-0. Die kannst du rückwirkend ändern über den Korrekturmodus, also über Jahresübersicht aufrufen, Mitarbeiter auswählen, auf den Monat klicken und Korrigieren anwählen."

Es gibt, wenn ich den Monat ausgewählt habe, erst mal keinen Button „Korrigieren“, ich kann aber über Bearbeiten in den Korrekturmodus, wo ich aber keine Möglichkeit finde, die Beitragsgruppe zu ändern,
oder ich kann anklicken Mitarbeiter bearbeiten - was ich dann auch gemacht habe - und dort die Änderung vornehmen, wobei ich mir nicht so sicher war, ob es dadurch rückwirkend geändert wurde und auch keine Möglichkeit gefunden habe, das zu verifizieren.

LG Harald

Hallo Harald,

dein Vorgehen ist schon richtig, wenn du die Beitragsgruppe über Korrektur geändert hat, kannst du z.B. unter Berichte /Lohnkonto schauen ab welchem Monat die Beitragsgruppe drin steht.

@Harald:

Ist das Thema für Dich soweit geklärt?