Hallo zusammen,
ich bin aus dem offiziellen Lexware-Forum an dieses super Portal verwiesen worden. Auch hier steckt echt eine Menge Wissen im Forum, richtig cool!
In der Hoffnung, dass ihr mir helfen könnt, hier mein erstes Anliegen: Ich selbst nutze Lexoffice als Buchhaltungssoftware. Ich bin mir darüber Bewusst, dass ich hier keine steuerrechtliche Beratung erhalten kann. Mir genügt schon eine „Idee“ oder das Aufzeigen der richtigen Richtung.
Ich erhalte aus Affiliate-Vermittlungen meiner Website Provisionen von einem in Deutschland ansässigen Versicherungsmakler.
Nun war es Zeit für die erste Abrechnung und ich musste feststellen, dass hier keine Umsatzsteuer auf den Umsatz ausgewiesen / ausbezahlt wurde. Stattdessen ist die Auszahlungssumme mit einer Notiz versehen: „als Versicherungsmakler ist [Name der GmbH] nicht vorsteuerabzugsberechtigt und somit wird keine Steuer ausgewiesen.“
Auf Nachfrage beim auszahlenden Unternehmen erhielt ich die Antwort, dass ich in diesem Fall die USt. an das FA abführen muss, diesen USt.-Betrag aber im gleichen Schritt direkt wieder als Vorsteuer geltend machen kann.
Dazu zwei Fragen:
1) Ist der Auszahlungsbetrag in diesem Fall als Brutto- oder Nettoumsatz zu verstehen?
Beispiel: Auszahlungssumme 5 Euro
Brutto-Umsatz: Die 5 Euro enthalten bereits 0,80 Euro USt. (Steuersatz 19%) → Nettobetrag: 4,20 Euro.
Netto-Umsatz: Die 5 Euro sind der Nettobetrag und es fallen darauf 0,95 Euro USt. (Steuersatz 19%) an. → Bruttobetrag: 5,95 Euro.
2) Wie buche ich das Ganze am Besten in Lexoffice, sodass ich nicht auf der USt. sitzen bleibe? (Nutze den SKR04)
Viele Grüße und besten Dank im Voraus,
Paul