Wir haben aktuell eine Mitarbeiterin mit Beschäftigungsverbot ab 01.10.15, da schwanger. Die Meldung zur Erstattung U2 wurde generiert (aber noch nicht gesendet). Mein Chef gab mir nun die Aufgabe, im Auge zu behalten, ob die Erstattung auch erfolgt. Nur habe ich keine Ahnung, wie?
Mein erster Gedanke war, dass ich das evt. an den Beitragsnachweisen sehe. Wir hatten letztes Jahr (vor meiner Zeit in der Firma) schon eine Schwangere also dachte ich, ich ziehe die mal als Vergleich heran, aber habe nichts gefunden. Beim Klick auf „zusätzlichr Angaben bearneiten“/ „Angaben zum Erstattungsantrag“ bei Lohndaten ist allerdings angeklickt, dass der Bestattungsertrag überwiesen werden soll. Die andere Möglichkeit wäre, dass es dem Beitragskonto gutgeschrieben werden soll. Sehe ich das richtig, dass der Erstattungsbetrag nur in den Beitragsnachweisen auftauchen würde, wenn letzteres auch angeklickt wäre?
Schlussendlich hieße das dann, dass wir im Auge behalten müssen, was auf’s Konto überwiesen wird, richtig?
die Erstattung erfolgt auf das Bankkonto und das kann man ja bequem im Auge behalten
Ein Verrechnung mit Beiträge, wie es früher mal gemacht wurde, gibt es nicht mehr.
Dann hatte ich ja recht. Allerdings gibt es doch immer noch die Auswahlmöglichkeit, dass es dem Beitragskonto gutgeschrieben werden soll? Bei Lohndaten > „Erstattung U1/U2“ > „Übersicht Erstattungsanträge“ > Button: „zusätzliche Angaben bearbeiten“ (glaube, der ist nur sichtbar, wenn es auch tatsächlich eine Erstattung gibt). Bei dieser Auswahlmöglichkeit ging ich davon aus, dass das auf den Beitragsnachweisen auftaucht, da in dem Fall die Erstattung mit den zu zahlenden Beiträgen verrechnet wird.
Allerdings gibt es doch immer noch die Auswahlmöglichkeit, dass es dem Beitragskonto gutgeschrieben werden soll?
ja, die Auswahl gibt es noch aus „alten Zeiten“. Meines Wissens ignoriert die Krankenkasse das aber und überweist es auf Ihre Bankverbindung. Die Verrechnung war denen zu viel Verwaltungsaufwand.
aus meiner Erfahrung muss ich ergänzen: leider ist das - zumindest bei uns in BW - nicht so.
Man kann beide Optionen auswählen und die Kassen machen das dann so wie gewünscht.
Mir wäre es lieber, wenn die Kassen immer überweisen würden. Bei der Verrechnerei, die manche Mandanten immer haben wollen, gibt es
regelmäßig ein Kuddelmuddel, wenn Beiträge, Erstattungen und evtl. Säumniszuschläge kunterbunt durcheinander verrechnet werden.