Hallo Zusammen,
ich nutze Lexware Lohn&Gehalt plus und habe eine Frage zu den Sozialversicherungsmeldungen.
Wenn ich einen Mitarbeiter abmelde, bspw. zum 01.04.20, und mir danach die entsprechende Sozialversicherungsmeldung ansehe steht darauf:
„Grund der Abgabe: 30 = Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung für den Zeitraum von 01.01.2020 bis 01.04.2020“
Ist das so korrekt? Also ist dies die Meldung, dass der Mitarbeiter im Jahr 2020 vom 01.01. bis 01.04. bei uns angestellt und sozialversichert war?
Ich lese den Satz irgendwie so, als wäre er in der Zeit 01.01. - 01.04. abgemeldet gewesen.
Freue mich auf eure Hilfestellung!
Viele Grüße