Ich habe einen Mandanten für den ich mtl. die Umsatzsteuervoranmeldungen erledige. Ich habe den Mandanten im Jahr 2015 angelegt und auch schon mehrere Monate gebucht.
Jedes bittet mein Mandant mich darum die Umsatzsteuervoranmeldungen für das ganze Jahr 2014 ebenfalls zu buchen.
Wie kann ich in einem Jahr buchen, indem ich die Firma als Mandanten noch gar nicht angelegt habe?
sollen Sie die ganzen Buchungen für das Jahr 2014 machen oder nur die Voranmeldungen absenden? Im zweiten Fall würde ich auf ElsterFormular gehen und dort alles eingeben und absenden - dürfte die wenigste Arbeit machen.
Wenn alle Buchungen fehlen (was m. E. nach ein gravierender Verstoß gegen die Aufzeichnungspflichten wäre), dann müsste unter Umständen ein neuer Mandant (Abweichung ein Buchstabe oder Vor- und Nachname vertauscht) angelegt werden, mit Kopieren der Stammdaten, Debitoren und Kreditoren. Die Buchungsdaten aus 2014 müssten dann aus dem ersten Mandanten (nach Buchungen für 2014) exportiert und in den neuen importiert werden (am einfachsten mit der DATEV-Schnittstelle).
die Frage habe ich mir auch gestellt. (nur dieses Sie nicht…)
Das verwirrt glaube ich etwas: wenn im aktuellen Mandant 2015 das erste BJ ist, können keine Buchungsdaten von Vorjahren importiert werden. Auch können in diesem ja keine Buchungen aus 2014 enthalten sein, welche aus diesem exportiert werden können für den neuen Mandant. Oder habe ich Dich missverstanden?
ja die esamte Buchhaltung muss erledigt werden. Ich habe praktisch fie gesamten Unterlagen geordnet von jedem Monat aus 2014, diese muss ich einbuchen und dann die Umsatzsteuervoranmeldungen versenden.
Ist es möglich das ich den Mandanten neu anlege mit dem Buchungsjahr 2014 und das gesamte Jahr buche und dann den Mandanten aus 2015 (also den jetzigen) auf den neu angelegten übertrage?
hm, ich kann (und darf) hier keine steuerrechtlichen Beratungen leisten. Aber Ende 2015 Umsatzsteuervoranmeldungen für 2014 senden dürfte dem Finanzamt, naja sagen wir nicht ganz so optimal gefallen.
Den Mandant für 2014 musst Du auf jeden Fall neu anlagen, da nachträglich kein Buchungsjahr angelegt werden kann.
Dann könntest Du die Buchungen, welche Du bisher für 2015 getätigt hast, in diesen Mandanten importieren. Der bisherige Mandant ist dann, wenn dies alles übertragen wird, quasi hinfällig.
Schau Dir mal
und
an. Wichtig ist, dass alle Konten, welche Du bei dem anderen Mandant bebucht hast, auch im neuen vorhanden sind bevor Du importierst. Da geht aber recht einfach, indem Du bei Neuanlage des Mandanten beim Kontenrahmen wählst, dass Du die Kopie von einem anderen Mandant übernehmen möchtest.