Finanzmanager nur noch als Abo?

Hallo,

ich habe in FM 2024 die Meldung erhalten, dass diese Version nur noch bis 08/2026 supportet wird und ich auf eine neue Version umsteigen soll.

Nun wollte ich mir die neue Version einmal ansehen und habe festgestellt, dass es diese nur noch als Abo gibt und nicht mehr mit Festpreis. Ist das tatsächlich so? Persönlich würde ich das schon als einen Grund sehen, zu wechseln, ich bin hier überhaupt kein Freund von aufgezwungenen Abos :frowning: .

Viele Grüsse

Jens

Hi,

ja, das ist so.

Verständlich. Aber aufgezwungen wird es Dir ja nicht. Das ist das neue Modell, nur noch so wird der FiMa angeboten. Wenn Du das nicht magst, dann ist das ok und Du bist frei anderweitige Lösungen zu suchen.

Das Thema wird bereits an anderen Stellen hier diskutiert. Weitere Ausführungen dann gern dort: Lexware FinanzManager - Änderungen ab Version 2026

Wobei nach meinem Verständnis es sich nicht um ein Mietmodell, sondern um ein Update-Abo handelt: Man kann jede Version weiterhin beliebig lange benutzen, aber sie bekommt nach 1 Jahr keine Updates mehr. Was, angesichts der Änderungsfreude einiger Banken, früher oder eben später ein Update erzwingt, das ja irgendwie finanziert werden muss. Dagegen ist die häufig genannte Gefahr durch ungepatchte Sicherheitslücken im Programm zumindest bei Privatanwendern vernachlässigbar: Der Rechner wird meist nur vom Admin persönlich benutzt.

Hallo,
näheres dazu in diesem Artikel: FinanzManager: Änderung am Geschäftsmodell seit Mai 2025 / Version 2026

Danke für das Update. Mir war nicht bewusst, dass ich als Altkunde noch privilegiert bin, weil das vor 2025 gekaufte Programm seine alte Funktion nicht mutwillig einstellen darf. Das ist mind. das dritte Mal, dass Lexware im Laufe meiner Nutzung (seit dem Millenium) die Daumenschrauben anzieht (ursprünglich galt meine Lizenz sogar für mehrere meiner Rechner plus Handy) - und inzwischen gibt es angeblich gute Alternativen. Aber bis auf Amex-Card gibt es keinen Grund zu klagen, und selbst da ist eigentlich Amex schuld.

wie kann ich hier einen Beitrag schreiben

hallo
ich teile ganz deine Meinung und bin total verärgert über ein Abomodell das aufgezwungen wird wenn man es gar nicht benötigt.
Ich habe die Software gekauft sie funktioniert und ich brauche keine weiteren Features, Wenn jetzt aber die wichtigste Funktionalität „Bankzugang“ gesperrt wird ist die Software kastriert.

Wenn sie andere Funktionen wie Reports etc abschalten oder einschränken habe ich damit kein Problem. Aber der Bankzugang ist desaströs. Ist das juristisch zulässig. Bei einer gekauften Software solche eine Funktion anzuschalten wenn man kein Abo möchte?

Noch eine Frage
welche Software Alternativen gibt es. Hat da jemand ein paar Namen.

Zweite Frage
wie kann ich hier eigene Beiträge erstellen

danke zusammen

Hi,

Nur, um das kurz einzuordnen. Du hast keine Software gekauft, sondern eine Lizenz zur Nutzung der Software erworben. Was hier geht und nicht, regeln für gewöhnlich die Lizenzbedingungen.

Schau mal hier:

Das findest Du Videos zum Einstieg in die Community.

Hallo,

suche einfach im Internet nach „Finanzsoftware privat“.
Gruß R.

hallo
das ist mit schon bekannt. Aber geben die Lizenzbedingungen das her, dass eine zentrale Einschränkung die Nutzung unmöglich macht und mit einem Abo aber nicht. Bin leider kein IT-Jurist könnte dazu aber schon einige Worte sagen.

Hallo zusammen,

ich möchte mich hier anschließen, weil bei mir genau der hier diskutierte Fall inzwischen tatsächlich eingetreten ist.

Ich nutze den FinanzManager seit 2013 und war mit der Software über viele Jahre sehr zufrieden. Meine aktuelle Version, FinanzManager Deluxe 2024, habe ich am 14.04.2024 direkt im Lexware Shop für einmalig 84,99 Euro gekauft.

Seit dem 01.08.2026 ist damit nun tatsächlich kein Onlinebanking mehr möglich. Beim Versuch, Umsätze abzurufen, erscheint bei mir inzwischen ausdrücklich die Meldung:

„Kein Online-Banking mehr möglich! Ihr Online-Banking wurde abgeschaltet, denn Sie nutzen eine veraltete Programm-Version von Lexware FinanzManager.“

Ich habe daraufhin meine damaligen Kaufunterlagen noch einmal geprüft. In meiner Bestellbestätigung und meiner Rechnung finde ich weder eine Laufzeit der Software noch einen Hinweis darauf, dass das Onlinebanking nur bis zum 31.07.2026 nutzbar sein sollte. Ich habe damals eine Einmalkaufversion erworben und kein Abonnement abgeschlossen.

Zu dem hier bereits angesprochenen Punkt, man habe nicht die Software selbst, sondern lediglich eine Lizenz beziehungsweise ein Nutzungsrecht erworben: Das ist zwar richtig, beantwortet meines Erachtens aber gerade nicht die entscheidende Frage. Entscheidend ist doch, welchen Inhalt und welche zeitliche Reichweite dieses erworbene Nutzungsrecht hatte und ob Lexware berechtigt ist, eine bis dahin vorhandene und für den FinanzManager zentrale Funktion nachträglich gezielt zu deaktivieren.

Ich habe die Sache deshalb inzwischen auch unter dem Gesichtspunkt der §§ 327 ff. BGB geprüft. Interessant erscheinen mir insbesondere § 327f BGB zur Aktualisierungspflicht bei digitalen Produkten und § 327h BGB. Danach kann von bestimmten objektiven Anforderungen an ein digitales Produkt beziehungsweise von der Aktualisierungspflicht nicht ohne Weiteres abgewichen werden. Der Verbraucher muss vor Vertragsschluss eigens auf eine solche Abweichung hingewiesen worden sein und diese muss ausdrücklich und gesondert vereinbart worden sein.

Ob daraus in diesem konkreten Fall tatsächlich ein Anspruch folgt, möchte ich nicht vorwegnehmen. Zumindest in meinen Kaufunterlagen finde ich eine solche ausdrückliche Befristung des Onlinebankings aber nicht.

Ich habe Lexware deshalb heute, am 09.08.2026, eine formelle Mängelanzeige mit Aufforderung zur Nacherfüllung geschickt. Ich habe Lexware insbesondere um Beantwortung folgender Frage gebeten:

Wo und in welcher Form wurde mir vor Vertragsschluss am 14.04.2024 mitgeteilt und mit mir vereinbart, dass das Onlinebanking meiner als Einmalkauf erworbenen Version im Jahr 2026 vollständig deaktiviert wird?

Außerdem habe ich um Übersendung der damals geltenden AGB und der damaligen Produktinformationen gebeten, soweit Lexware daraus eine entsprechende Berechtigung ableiten möchte.

Ich werde hier gerne berichten, was Lexware darauf antwortet.

Interessant wäre auch, ob andere Besitzer der Kaufversion 2024 ihre damaligen Bestellunterlagen noch haben und dort einen ausdrücklichen Hinweis auf die spätere Abschaltung des Onlinebankings finden. Falls nicht, scheint mir das durchaus eine Frage zu sein, die man gegebenenfalls auch gesammelt an eine Verbraucherzentrale herantragen könnte.

Viele Grüße
Adam

Hallo,
das wurde bereits im Laufe d.J. 2023 bekannt gegeben (leider finde ich im Moment die entsprechende Seite nicht mehr):
FiMa kann unbegrenzt weiter genutzt werden. Allerdings wird nach der 3-jährigen Supportzeit nur noch eine Offline-Nutzung möglich sein.
OnlineBanking-Supportende:
FiMa 2021 - Mai 2023 (ab 01.07.23 kein OnlineBanking)
FiMa 2022 - Mai 2024
FiMa 2023 - Mai 2025
FiMa 2024 - Mai 2026
usw.
Gruß R.

Danke für den Hinweis. Genau diese Information wäre für mich sehr interessant.

Dass diese Supportzeiträume 2023 bereits in der FinanzManager Community diskutiert wurden, kann ich inzwischen nachvollziehen. Entscheidend wäre für meinen konkreten Fall aber, ob und wo Lexware selbst dies damals gegenüber Käufern der Einmalkaufversion 2024 kommuniziert hat.

Ich habe FinanzManager Deluxe 2024 erst am 14.04.2024 direkt bei Lexware für einmalig 84,99 Euro gekauft. In meiner Bestellbestätigung und Rechnung findet sich keine Befristung des Onlinebankings.

Falls Du die damalige offizielle Lexware Seite oder eine entsprechende Produktinformation noch findest, wäre ein Link oder Screenshot deshalb sehr hilfreich. Besonders interessant wäre für mich, ob dort tatsächlich ausdrücklich stand, dass das Onlinebanking von FinanzManager 2024 nur bis Mai beziehungsweise Sommer 2026 nutzbar sein würde.

Viele Grüße

Adam