Finanzamt Zahlungen

Hallo zusammen,

ich bin in Sachen Buchhaltung noch die totale Anfängerin. Habe davor nur die vorbereitende Buchhaltung machen müssen.
Ich habe ein paar Fragen zu Buchungen und den jeweiligen Konten. Ich hoffe, Ihr könnt sie mir beantworten :slight_smile:

und zwar…

Finanzamt Umsatzsteuerzahlung Februar 2016. = Umsatzsteuerforderung laufendes Jahr an Bank? oder Umsatzsteuervorauszahlungen an Bank?
Finanzamt Zahlung Körperschaftssteuer 2014. = Körperschaftssteuer für Vorjahre an Bank?
Finanzamt Erstattung Einkommenssteuer 2014. = Bank an Gewerbesteuererstattungen Vorjahre?

Danke für Eure Hilfe!

Liebe Grüße
Greta

Hallo Greta,

welche Gewinnermittlungsart liegt denn vor ( EÜR oder Bilanz ).
wie wurde die USt-Zahlung für Februar gebucht?

Wenn du z.B. per 29.02. USt-Vorauszahlung an Verbindlichkeiten aus USt gebucht hast, dann würde die Zahlung mit
„Verbindlichkeiten USt“ an „Bank“ ausgebucht.
Hast du die erste Buchung nicht getätigt, dann USt-Vorauszahlung an Bank.

Bei den beiden anderen Buchungen hängt es von der Gewinnermittlungsart ab.

Bei Bilanz sollten ja KSt/GewSt-Forderungen/Verbindlichkeiten bestehen, die ausgebucht, bzw. aus den Rückstellungen entnommen werden müssen.
Bei EÜR würde man wohl einfach KSt Vorjahre an Bank buchen.

Im letzten Fall kann etwas nicht stimmen.
Handelt es sich denn um die ESt oder um die GewSt?

Wenn GewSt, dann siehe oben.
Wenn ESt dann kommt es auch auf die Rechtsform an. Evtl. sind das dann Privatsteuern.

Ich rate dir dich hier zu einer Besprechung mit deinem Steuerberater.
Das ist nichts was man - ohne genaue Kenntnis - mal so nebenbei erklärt.

Viele Grüße
Marcus