Fehlzeiten bei Systemwechsel

Hallo zusammen,
ich beginne zum 1.1.16 mit Lohn+Gehalt.
Ein Mitarbeiter ist seit dem 30.11.15 bis auf weiteres krank, er läuft also zum 12.01.16 ins Krankengeld.
Bei der Neuanlage der Stammdaten dieses Mitarbeiters wollte ich die Fehlzeiten entsprechend erfassen, damit die automatische Programmfunktion greift. Es kam dann aber die Meldung, das ich im Korrekturmodus den Vormonat abrechnen soll.
Kann ich das trotz Start zum 01.01.16 so ausführen? Gibt es eine andere Möglichkeit die Fehlzeiten vorzutragen? Oder muss ich auf die Krankheit in 2015 verzichten und händisch die Lohnabrechnung korrigieren?

DANKE
VG
Tell

Hallo Tell,

dieses Problem taucht im Moment nicht nur bei der Neuanlage von Stammdaten auf, sondern auch in laufenden Systemen - ich kann z.B. Fehlzeiten nicht verlängern, da taucht auch immer der Hinweis auf, ich solle das im Korekturmodus des Monats, in dem die Fehlzeit begann, machen.

Konkret schaut das so aus: Ein MA ist seit März 15 krank, ich weiß nicht, wann er wiederkommt. So habe ich im Dezember seine Abwesenheit im Programm bis zum 04.01.16 eingetragen. Jetzt ist er weiterhin krank, aber ich kann diese Abwesenheit nicht verlängern. In den März zurückgehen möchte ich nicht, da das bestimmt wieder zu tausend Korrekturen führen würde.

Jetzt die gute Nachricht: Lexware ist das Problem bekannt, und sie arbeiten dran!

Hoffentlich kriegen sie es vor der nächsten Abrechnung hin…

Viele Grüße
Anschi

Hallo,

also grundsätzlich muß eine Fehlzeit immer im Ursprungsmonat verlängern werden, das geht im Moment nicht anders. Ob das von Lexware mal geändert wird, steht in den Sternen :unamused:

Wenn du im ersten Abrechnungsmonat eine „Folgefehlzeit“, wie Krankheit mit Krankengeld erfaßt, wird dies wahrscheinlich nicht funktionieren, da Lexware ja vorher eine andere Fehlzeit erwartet. Wenn da eine entsprechende Fehlermeldung kommt, wie Vormonat korrigieren, was ja in deinem Fall nicht geht, bleibt nur die Abrechnung von „Hand“.

Das heißt, du kürzt das Gehalt bzw. Lohn händisch für den Zeitraum des Bezuges des Krankengeldes und mußt dann die Entgeltersatzleistung Krankenmeldung per SVnet erstellen und versenden. Ebenso die Unterbrechungsmeldung 51, wenn er mehr als 4 Wochen, ab nächsten Monat gerechnet, krank bleibt.