Fehlzeit Krankheit Kind mit Krankengeld

Ich habe eine Fehlzeit Krankheit Kind mit Krankengeld erfasst. Es macht sich auch der Assistent zur Meldung an Krankenkasse auf. Jedoch wird hier die Berechnung des Ausfallgelds nicht berechnet, es muss manuell eingegeben werden. Allerdings wird dann in der Gehaltsabrechnung nicht das Gehalt um diesen Betrag gekürzt sondern es erfolgt eine Berechnung nach der 1/30 Methode.
In meinem Fall arbeitet der AN nur 3 Tage die Woche somit im März 14 Arbeitstage. Für den Fehltag wäre 51,30 Euro. Dies kann ich auch in die Meldung der Kasse eingeben. Allerdings wird das Gehalt in der Monatsabrechnung nicht um diesen Betrag gekürzt sondern nur um ca. 24 Euro was 1/30 entspricht. Wieso wird hier nicht auf den tatsächlichen Ausfall zurückgegriffen. Arbeitszeiten sind richtig beim AN in den Stammdaten hinterlegt. Somit würde ja die Meldung an die Krankenkasse nicht mit dem Lohnabzug lt. System übereinstimmen. Wie muss ich hier vorgehen?

Hallo,

Lexware rechnet bei Krankheit Kind normalerweise (Gehalt/Lohn geteilt 30) * die verbleidenden Tage in dem Monat = Restgehalt.

Bei Teilzeitbeschäftigung haut das nicht so hin, da würde ich die Kürzung ausschalten und das Gehalt manuell kürzen. Es gibt hier keine gesetzlichen Regelungen wie man kürzen muss, von daher kannst du das ruhig machen.

Unter Verwaltung/Lohnarten z.B. 002 Gehalt neuer Zeitraum anlegen, ab 01.03.16 hier kannst du dann die Kürzung abschalten.

Hallo zusammen,

dies aber nur tun, wenn grundsätzlich nicht gekürzt werden soll, da hier dann ab 01.03. generell nicht mehr gekürzt wird. Ansonsten diese Lohnart „kopieren“ (also eine neue anlagen, auf Grundlage der 002) und dort dann die Kürzung rausnehmen.