Hallo,
wir haben einen MA, der zur Entgiftung im KKH war, da der gesamte Vorgang laut MA über die Rentenkasse und nicht über die KKS läuft und ich weder eine Bescheinigung vom KKH noch vom Arzt ( Krankmeldung) erhalten haben, weiß ich nicht ob ich die 10 Tag als Krankheit mir Entgeltfortzahlung melden kann.
Laut MA informiert jedoch die Rentenkasse die KKS, reicht das aus?
Und wie dokumentiere ich das für die Sozialversicherungsprüfung ?
Bei uns schon wichtig da wir U1 Erstattung erhalten würden und bei 10 Tagen Ausfall, ist das Geld, das wir gerne zurück hätten
Würde mich freuen wenn da jemand einen Tipp hätte.
LG Claudia