Ich bin bzgl. meiner Umsatzsteuer Istversteuerer. D.h. ich führe Umsatzsteuer erst beim Zahlungseingang an das Finanzamt ab.
Meine noch offenen Rechnungen weise ich somit als OP´s aus.
Das Update für 2016 habe ich letztes Wochenende gemacht.
Am Mittwoch habe ich dann meine Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat Dezember 2015 erstellen wollen.
Hier wird mir aber eine viel zu hohe Umsatzsteuer berechnet, die ich ja letztendlich auch an das Finanzamt abführen muß.
In der Hilfsliste zur Umsatzsteuervoranmeldung (Bemessungsgrundlagen) unter der Rubrik „Berichte“ werden vereinzelt hohe
Umsätze ausgewiesen, die ich nicht nachvollziehen kann. An den benannten Tagen habe ich auch keine Zahlungen in
besagter Höhe erhalten.
hmmmm „nicht nachvollziehbare hohe Umsätze“ sind natürlich von mir hier auch nicht wirklich nachvollziehbar.
Zunächst mal haben wir beim LFO plus ja mittlerweile schon die Version 21.01…
Spiele die doch mal auf und lasse eine Saldenneuberechnung durchführen.
Vielleicht hilft das ja schon.
Das mit dem „nicht nachvollziehen“, kann ich nachvollziehen.
Wie soll ich etwas erklären, was ich selbst nicht erklären kann.
Zudem bin ich kein Neuling auf dem Gebiet (z.B. 15 Jahre
Steuerkanzlei).
meine Hoffnung war, dass es Mitglieder im Forum gibt, die dasselbe Problem haben.
Scheint wohl aber nicht der Fall zu sein.
Deinen Vorschlag werde ich umsetzen.
Ich habe mir die letzten Sicherungen mit nach Hause genommen (unterschiedliche Versionen).
Beide Versionen werde ich mir dann genauer anschauen und gegenüberstellen.
Meine Beobachtungen werde ich dann hier aufzeigen.
ich habe nun alles auf einem anderen PC nachgestellt.
Ich habe die Version 20.0 installiert und eine Datenrücksicherung vorgenommen.
Auch dieser Rechner machte alles so, wie es der erste PC tat: falsche Bemessung.
Danach habe ich die Version 20.10 installiert. Ich musste feststellen, das nun einige der
falschen Werte korrigiert wurden. Aber eben nicht alle. Das Update muss also meines Erachtens
Fehlerbehebungen beinhalten. Die anderen falschen Wertansätze stehen weiterhin in der Auswertung
und somit als Bemessung für die abzuführende Umsatzsteuer auch in der Voranmeldung.
Wie du es mir geraten hast, habe ich die Salden neu berechnen lassen. Leider ohne
Ergebnis. Nichts änderte sich.