Fehler im Programm bei UST-Voranmeldung

Hallo,

ich stelle oft Rechnungen in die Schweiz aus. Bei der UST-Voranmeldung werden diese Erträge bei „Übrige nicht steuerbare Umsätze“ eingetragen.
Lexware trägt diese Umsätze SOFORT bei der nächsten UST-Voranmeldung ein - obwohl sie noch nicht bezahlt und somit in der OP-Liste sind.

Theoretisch macht das keinen Unterschied, aber korrekt ist es nicht, da ich IST-Versteuerung habe.
Setze Lexware erst seit letztem Jahr ein und bin nicht so fit darin. Frage mich, was passiert, wenn die Rechnung aus dem Vorjahr ist und jetzt erst bezahlt wird? Ordnet er den Umsatz korrekt zu …? Hat die „falsche“ Voranmeldung irgendwelche Auswirkungen?

Hat diese Erfahrung schon jemand gemacht?

Hallo Cat65,

auch hier unterliegst du einem Irrtum. Die Umsätze sind sehr wohl steuerbar. Es sind Auslandsumsätze (aber nicht innergemeinschaftliche Umsätze), die in der Anlage UR gemeldet werden müssen. Je nach Art der Umsätze und Empfänger sind diese mit Vorsteuerabzug oder ohne Vorsteuerabzug und entsprechend in der Anlage UR einzutragen.

Diese Umsätze fallen auch nicht unter die Istversteuerung, sondern müssen wie bei Sollversteuerung bei Rechnungsstellung gemeldet werden und die (falls steuerpflichtig) Umsatzsteuer entsprechend abgeführt werden.

Zur Steuerpflicht solltest du hier deinen Steuerberater fragen, da bei Auslandsumsätzen (nicht EU) noch gesonderte Regelungen gelten.

Gruß Ecrivain