laut Haufe u Datev werden Dienstwagen die 0,03 % wie folgt gebucht
4679 an 4680 inmeinem Fall 283,12 Euro
weiter geht es dann mit der Entfernungspauschale
4678 an 4679 in meinem Fall 1300 Euro
Allerdings ist jetzt in meiner Einnahmeüberschuss meine Gewinnminderung von 1016,78 Euro nicht erfolgt und in meiner BWA gleichen sich die Beträge aus.
hier fehlt mir ein wenig Kontext.
Hast Du eine Quelle für diese Buchungsschritte? Ich bin kein Buchhalter, diese Buchungen ergeben für mich jedoch nur bedingt Sinn.
Davon ausgehend, dass wir hier vom SKR03 sprechen, ist 4678 der abziehbare Teil der Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und 4679 der nicht abziehbare Teil. Warum also umbuchen und nicht die jeweiligen Summen direkt auf die zugehörigen Konten?
Ist die Entfernungspauschale anzusetzen, bucht der Unternehmer die nicht abziehbaren Kosten auf das Konto „Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Familienheimfahrten (nicht abziehbarer Anteil)“ 4679 (SKR 03) bzw. 6689 (SKR 04).
Buchungssatz:
Unentgeltliche Wertabgaben / an Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte (nicht abziehbarer Anteil)
Das wäre dann, beim SKR03 1880 an 4679.
In der DATEV-Hilfe gibt es zwar Beispiel für die Buchungssätze, das ist nach meinem Verständnis aber dann nur sinnvoll, wenn diese Konten vorher mit anderen Buchungen versehen werden, da diese sonst ja ins negative gehen. Aber ich bin kein Buchhalter. Im Fall des Falles bitte mal an die Hotline wenden, die können mit auf den PC schauen.
Ggf. haben aber auch andere, mit mehr Buchhaltungskenntnissen hierzu noch etwas beizutragen.