ich habe beim Jahresabschluß gemerkt, dass ich in der Lohnbuchhaltung wegen des Pflichtzuschusses zur Altersvorsorge Barlohnumwandlung einen Fehler gemacht habe. Ich habe ich vergessen, in den Stammdaten bei den Verträgen anzukreuzen " Entgeltumwandlung wird gekürzt", so dass ich meiner Mitarbeiterin das Ganze Jahr 22 über monatlich 10,50 € zu viel abgezogen habe (die Höhe des Pflichtzuschusses). Das sind bei den Lohndaten die Nummern 0925 (Kürzung aus Altersversorgung)und 0926 (Altersversorgung Barlohnumwandlung), jeweils einmal im Plus und im Minus.
Die Mitarbeiterin bekommt also noch 12x10,50€ von mir, wie kann ich das jetzt nachträglich buchen?
Vielen Dank im Voraus
in dem Fall muss in 2022 der BAV-Vertrag jeden einzelnen Monat korrigiert werden. Leider wird eine Korrektur bei den BAV-Verträgen nicht für mehrere Monate übernommen. Das zu wenig gezahlte Entgelt wird dann auf der Abrechnung 01/23 nachberechnet, wenn die Korrektur in 2022 aus dem Abrechnungsmonat 01/23 heraus angestoßen wird.
Bei der Korrektur fragt das Programm nach dem Sendestatus der Lohnsteuerbescheinigung (LStB) 2022. Wenn diese versendet wurde, dann unbedingt die Abfrage mit ‚ja + Korrektur‘ Vorjahr’ beantworten, da sonst eventuell auf der LStB bescheinigten Werte nicht berücksichtigt werden.
vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort. Ich habe das so durchgeführt und tatsächlich im Januar auf der Lohnabrechnung die entsprechenden Änderungen erhalten.