Falsche USt bei B2B-Dienstleistung in der EU – Rückforderung und rechtliche Schritte?

Ich bin Geschäftsführer einer deutschen Firma und habe von einem österreichischen Dienstleister eine Rechnung für eine B2B-Dienstleistung erhalten. Da es sich um eine grenzüberschreitende Leistung innerhalb der EU handelt, hätte die Rechnung eigentlich netto (ohne USt) nach dem Reverse-Charge-Verfahren ausgestellt werden müssen. Stattdessen wurde österreichische Umsatzsteuer (20 %) ausgewiesen und versehentlich vom anderen Geschäftsführer überwiesen.

Nach meiner Aufforderung zur Berichtigung der Rechnung und Rückerstattung des USt-Betrags hat die österreichische Firma bislang nicht reagiert. Noch schlimmer: Die haben daraus eine Preisdiskussion zu der Leistung auf der Rechnung gemacht und weigern sich mit dieser „kreativen“ Begründung die Ust. zurückzusenden.
Ich bin daher sicher rechtl. Schritte einleiten zu müssen.

Meine Fragen an euch:

  1. Welche rechtlichen Schritte kann ich einleiten, um die Rückzahlung zu erzwingen?
  2. Hat jemand Erfahrung mit der Einbeziehung des österreichischen Finanzamts? Reagieren diese in solchen Fällen?
  3. Würdet ihr direkt einen Anwalt einschalten, oder gibt es einfachere Wege, die Rückforderung durchzusetzen (z. B. über das EU-Mahnverfahren)?

Ich werde zunächst mit dem österreichischen FA reden, mal sehen.

Vielen Dank im Voraus und viel Erfolg an alle Unternehmer hier :slight_smile:

Hi,

das wird Dir verbindlich wohl nur ein Anwalt beantworten können.

Sind die alle Voraussetzungen erfüllt? Ist auf dem Beleg Eure UStID und die des leistenden Unternehmens? Was sagt denn Euer Steuerbüro dazu? Ggf. könnt Ihr Euch die ungerechtfertigt gezahlte USt auch so wiederholen!?

Ich würde das zunächst mit einem Steuerbüro besprechen. Habe leider keine Erfahrung mit einem solchen Fall, aber ggf. gibt es hier Möglichkeiten das auf einem unkomplizierten Weg direkt zurückzuholen, ohne die Firmen mit einbeziehen zu müssen.

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