Falsche Korrektur Abrechnung

Hallo Ihr Lieben,

ich habe ein Problem, welches sich für mich zum ersten mal eröffnet.

Ein Angestellter von mir, welcher am 01.01.2024 bei uns angefangen hatte, hat im Januar sein Gehalt von 538,-€ als Minijobber voll ausbezahlt bekommen. So auch in seiner Lohnabrechnung festgehalten und in der Zahlungsliste auch.

Der Mitarbeiter ist zum 05.02.2024 dann wieder ausgeschieden. Er bekommt aber noch eine Vergütung für diesen Zeitraum vom 01.02.-05.02.2024 welche ich unter StdLohn eingefügt hatte.

Bei der Ansteuerung der vorläufigen Lohnabrechnung musste ich dann feststellen, das Lexware mir eine Korrekturabrechnung für Januar ausspuckt. Hier solle ich Ihm 160,- € für Janaur nachzahlen.

Macht für mich erstmal keinen Sinn, weil er Minijobgehaltsempfänger ist und diesen auch voll ausbezahlt bekommen hat.

Wenn ich mir dann die BL anschaue, zeigt er mir, das ich nur 378,-€ ausbezahlt habe - ergo würden die 160,-€ Sinn machen, das diese angeblich zu wenig ausbezahlt worden sind (was ja nicht der Fall war).

Ergibt letztlich immer noch keinen Sinn für mich, wenn doch die Lohnabrechnung mit 538,-€ deklariert ist und auch ausbezahlt worden ist.

Welches vorgehen wäre nun richtig?
Was habe ich nun zu machen, das diese nicht berechtigten 160,- € Korrektur aus dem Januar in der neuen Lohnabrechnung für Februar verschwinden?

und warum macht das Programm das? Die Lohnabrechnung ist ja richtig bei der Monatswechselübermittelung :confused: ich bin echt etwas irritiert über diesen Vorgang

Ich hätte euch gerne Screenshots eingestellt, aber ich bin nicht so Foren affin und weiß daher nicht wie das funktioniert :see_no_evil:

Ganz liebe Grüße
Sandra

Hallo Sandra,

was sagt denn das Lohnkonto unter Berichte? Gibt es da eine Korrekturspalte für 01/24?

Viele Grüße
Sancho

Hallo Sancho,

ja das hat eine Korrekturspalte.

anbei der Screenshot (ich habs herausgefunden :smiley: )

Hallo Sandra,

laut Lohnkonto standen beim Monatswechsel 378,00 Euro als Auszahlung drin. Nach dem Monatswechsel in 02/23 wurde 01/23 auf 538,00 Euro korrigiert. Daher die Nachzahlung/ Korrektur auf der Abrechnung 02/24.

Ich würde die 160,00 Euro mit der Lohnart ‚sonstiger Abzug‘ unter den Nettobe- und Abzügen verrechnen. Einfach dort die 160,00 Euro erfassen.

Viele Grüße
Sancho

Guten Morgen,

vielen lieben Dank Sancho. Hab ich nun so abgeändert und die Lohnart „sonstiger Abzug“ verwendet.

Ich verstehe trotz dessen nicht, wieso das Programm, obwohl zum Monatswechsel alles richtig war und auch auf der ZL alles richtig ausgewiesen war, es zu dieser Annahme kam, dass ich hier weniger berechnet hatte und dem Mitarbeiter dann nun im Feb. die Differenz auszahlen muss/soll.

Merkwürdiges geschehen, was sich zum ersten mal bei mir in dieser Form abgespielt hat.

Hallo Sandra,

die Ursache werden wir im Forum wohl leider nicht ergründen können.

Ich wünsche ein schönes Wochenende!

Viele Grüße
Sancho

Das ergibt sich doch aus dem Bericht. Das was zum Monatswechsel im Programm auf dem Lohnzettel als Auszahlungsbetrag steht, nimmt das Programm als Betrag an, der tatsächlich ausgezahlt wurde. Ob das in der Realität auch so war/ist, weiss das Programm nicht.

Wird nun in nachfolgenden Monaten etwas an diesen Werten geändert, werden etwaig entstehende Differenzen in den jeweils aktuellen Abrechnungsmonat übertragen. Entweder als Nachbelastung oder als Guthaben.

Ist das verständlicher?

1 „Gefällt mir“

Hallo Steve,

danke für deine Antwort.

Das ist mir schon klar, ich hab aber grundsätzlich nichts geändert gehabt. Für mich war klar, Mitarbeiter bekommt Gehalt, also Festauszahlung von 538,-€ aus basta. Bei der Monatsübermittlung war dieser Betrag auch aufgeführt, ich überweiße ja Online über Lexware also war auch der Betrag verankert und es ergab für mich letztlich keinen Sinn weshalb es dann zu so einer Differenz im Folgemonat kommen wird und gekommen ist.

Ich hab das jetzt für Feb. mit der Korrektur und der Berücksichtigung „sonstiger Abzug“ ausgeglichen und somit hat er definitiv das ausbezahlt bekommen was er haben hat müssen.

Feb. ist sein letzter Abrechnungsmonat also sollte spätestens im März dann alles Richtig aufgeführt sein. (Hoffe ich doch)

ich danke aber für die Antworten und die Hilfestellung

Liebe Grüße und eine schöne Woche noch

Ich kann hier nur beurteilen, was vorgelegt wird und der obige Bericht sagt, dass nach dem Monatswechsel eine Korrektur im Januar erfolgt ist, bevor im Februar die Beitragsschätzung erfolgte. Das habe ich bewertet und versucht das Thema zu erläutern.

1 „Gefällt mir“

Dieses Thema wurde automatisch 90 Tage nach der letzten Antwort geschlossen. Es sind keine neuen Antworten mehr erlaubt.