Hallo Ihr Lieben,
ich habe ein Problem, welches sich für mich zum ersten mal eröffnet.
Ein Angestellter von mir, welcher am 01.01.2024 bei uns angefangen hatte, hat im Januar sein Gehalt von 538,-€ als Minijobber voll ausbezahlt bekommen. So auch in seiner Lohnabrechnung festgehalten und in der Zahlungsliste auch.
Der Mitarbeiter ist zum 05.02.2024 dann wieder ausgeschieden. Er bekommt aber noch eine Vergütung für diesen Zeitraum vom 01.02.-05.02.2024 welche ich unter StdLohn eingefügt hatte.
Bei der Ansteuerung der vorläufigen Lohnabrechnung musste ich dann feststellen, das Lexware mir eine Korrekturabrechnung für Januar ausspuckt. Hier solle ich Ihm 160,- € für Janaur nachzahlen.
Macht für mich erstmal keinen Sinn, weil er Minijobgehaltsempfänger ist und diesen auch voll ausbezahlt bekommen hat.
Wenn ich mir dann die BL anschaue, zeigt er mir, das ich nur 378,-€ ausbezahlt habe - ergo würden die 160,-€ Sinn machen, das diese angeblich zu wenig ausbezahlt worden sind (was ja nicht der Fall war).
Ergibt letztlich immer noch keinen Sinn für mich, wenn doch die Lohnabrechnung mit 538,-€ deklariert ist und auch ausbezahlt worden ist.
Welches vorgehen wäre nun richtig?
Was habe ich nun zu machen, das diese nicht berechtigten 160,- € Korrektur aus dem Januar in der neuen Lohnabrechnung für Februar verschwinden?
und warum macht das Programm das? Die Lohnabrechnung ist ja richtig bei der Monatswechselübermittelung
ich bin echt etwas irritiert über diesen Vorgang
Ich hätte euch gerne Screenshots eingestellt, aber ich bin nicht so Foren affin und weiß daher nicht wie das funktioniert ![]()
Ganz liebe Grüße
Sandra
