"Falsch" ausgewiesene MwSt in Reverse-Charge-Rechnung

Wie wird eine „falsch“ ausgewiesene MwSt (§14c UStG) in einer Reverse-Charge-Rechnung in Lexoffice verbucht?

Konkretes Beispiel im Rahmen der Regelbesteuerung. Ich hatte anfangs keine UStIdNr hinterlegt und auf meine Rechnung (innergemeinschaftliche Leistung) von 100€ netto , 19% Mwst also 119€ brutto berechnet bekommen. Diese Rechnung wird nachträglich auch nicht mehr korrigiert, ist aber formell falsch, da es ein B2B Geschäft ist und ich als regelbesteuertes Einzelunternehmen gekauft habe.

Dass ich die gezahlten 19€ nicht in der Vorsteuer geltend machen kann, da die Rechnung formal falsch ist weiß ich. Dass mein Bruttobetrag insgesamt aber im Rahmen von Reversecharge trotzdem umsatzsteuerpflichtig ist und ich 19% auf die 119 € zahlen muss, die ich aber gleichzeitig (in der Theorie) vorsteuerlich wieder geltend machen kann, habe ich soweit auch verstanden.

Aber wie verbuche ich diese Rechnung korrekt? Die Leistung kann ich als Ausgabe selbstverständlich kategorisiert als Fremdleistung §13b (zB SKR03 - 3123) verbuchen, aber was mache ich mit dem MwSt-Betrag? Behandle ich ihn auch als eine Fremdleistung §13b (SKR03 - 3123)? Oder ist das als z.B (SKR03 - 4306 Nicht abziehbare Vorsteuer 19%) zu verbuchen oder ganz anders?

Danke