Hallo und guten Abend zusammen,
leider habe ich sehr wenig Erfahrung zum Thema Buchhaltung, vielleicht könnt ihr mir kurz helfen:
Ich habe zwei kurze Frage:
Zur Info: Ich darf laut Finanzamt, Istversteuern (Versteuerung nach dem vereinnahmten Entgelt)
Bsp.1
Wenn ich eine Rechnung für mein Unternehmen!! am 30.08. erhalte, per Lastschrift wird das Geld aber erst am 05.09. bei mir abgebucht.
In welchen Monat muss ich die Rechnung buchen, August oder September ? Laut Internet kann ich mir das aussuchen, stimmt das ?
Mein Steuerberater schrieb mir dazu:
" Umsatzsteuerrechtlich dürfen Sie sich hier wirklich aussuchen, in welchem Monat Sie die Vorsteuer ziehen. Falls Sie sich für den August entscheiden, dürfen Sie allerdings nur die Vorsteuer der Rechnung ziehen. Der Aufwand aus dem Nettobetrag darf erst im September gebucht werden, da Sie Ihren Gewinn nach §4 Abs. 3 EStG ermitteln. Einfachheitshalber würde ich Ihnen also zum September raten, da Sie dann die Rechnung wie jede andere komplett einbuchen können."
Kann mir jemand den Satz mit…Der Aufwand aus dem Nettobetrag darf erst im September gebucht werden… erklären ?
Soll ich nun die Rechnung die ich erhalte, z.b. Servermiete etc. splitten ?
Bsp.2
Facebook Werbung (Firmensitz Ireland). Ich erhalte von Facebook eine Rechnung ohne Ust.
Ich würde jetzt über SKR03 3123 - Sonstige Leistungen §13b 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer
die netto rechnung buchen? Ist das korrekt ?
Vielen Dank für eureHilfe.
Grüße
Daniel