Export im EÜR-Modus – warum werden die Daten beim Steuerberater als Bilanz (§ 4 (1)) eingelesen?

Hallo zusammen,

ich nutze Lexoffice mit der Einstellung EÜR (§ 4 Abs. 3 EStG) und habe diese korrekt unter „Allgemeine Einstellungen > Gewinnermittlung“ ausgewählt.

Wenn ich den DATEV-konformen Export erstelle (inkl. Belegbilder), funktioniert technisch alles einwandfrei.
Allerdings erhält mein Steuerberater beim Import die Daten offenbar in einer Logik nach § 4 (1) EStG, also Bilanzierung, und nicht wie gewünscht als EÜR.

:pushpin: Meine Fragen:

  1. Enthält der DATEV-Export von Lexoffice überhaupt eine Information, die dem Steuerberater-Tool mitteilt, dass es sich um EÜR handelt?
  2. Muss das Kanzlei-System (z. B. DATEV Kanzlei-Rechnungswesen) manuell auf EÜR umgestellt werden?
  3. Gibt es eine Möglichkeit, den Export von Lexoffice so zu gestalten, dass er eindeutig als EÜR gekennzeichnet ist?

Ich möchte Missverständnisse vermeiden und dem Steuerberater am liebsten eine klare technische Erklärung liefern.

Vielen Dank für jede Rückmeldung!

Viele Grüße
Fabio I

Die Export-Datei enthält keinerlei Informationen über die Gewinnermittlungsart. Entsprechend der Datensatzbeschreibung der Datev sind dort nur die Buchungssatzinformationen (im wesentlichen also Betrag und Buchungskonten) enthalten.

Im DATEV - REWE muss die Gewinnermittlungsart in den Stammdaten angegeben werden, bzw. lässt sich bei der Abschlusserstellung auch umstellen.

Da die Exportdatei nur Buchungssätze enthält, kann die Gewinnermittlungsart dort nicht angegeben werden, dass muss der Steuerberater im DATEV - Programm entsprechend angeben.

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