Hallo ! Eür. Ich verzweifelte gerade. Ich habe eine Rechnung von Lieferant mit Datum 09.08.22. die Rechnung ist nicht bezahlt . Darf ich Vorsteuer in Voranmeldung 08.2022 geltend machen ? Ich buche nicht mit Verbindlichkeitskonten . Aso für mich wäre Vorsteuer erst wenn Zahlung Erfolg … nur bei Jahreswechsel ist anders . Aber Paragraf 15 ustg sagt was anders … Rechnung vorliegt und Leistung ausgeführt… Zahlung egal… bitte Begründung mit Gesetz wenn möglich . Wenn doch im August gelten gemacht kann wie ist das zu erfassen ( buchen Anlagevermögen ist die Rechnung)
Hallo soniaplv,
also eine rechtliche Beratung kann und darf Dir hier niemand geben. Da musst Du schon zum Steuerbüro.
Aber grundlegend hast Du schon selbst geschrieben, was gilt: Vorsteuer kann immer bei vorliegender RG und erbrachter Leistung gezogen werden. Bei USt ist das anders.
Hallo Sonia,
eigentlich ist es ganz einfach. Buch unbezahlte Rechnungen auf einen Kreditor, das ist jetzt kein großer Mehraufwand, aber bietet Vorteile… du siehst, welche RE noch offen sind mit 1 Klick.
Und ganz nebenbei, weist die Software die Beträge richtig zu. Da findest dann die Antwort, wenn du in deine Voranmeldung schaust.
LG Nancy
Vielen Dank ! Werde ich so machen …aber vermischt sich nicht so alles? Dann weiß ich nicht was ich gleich über Bank ausgebucht habe und was noch offen ist … aber ich probiere und wie Sie sagen dann zeigt mir lexiware ! ich hab früher mit andere Software gearbeitet . Wir haben auch da immer gebucht die Ausgaben wenn die bezahlt sind und nur für Jahreswechsel auf 1704 .
Vielen Dank für deine Mühe
Eine unbezahlte Rechnung auf dem Kreditor hast ja noch nicht bezahlt. Wenn die bezahlt hast, dann buchst Kreditor an Bank und die RE verschwindet aus den OP. Rechnungen, die bereits bezahlt sind, hast bereits gegen die Bank gebucht. Da kannst eigentlich nichts vermischen. Selbst wenn alle RE, so wie reinkommen auf Kreditor buchst, buchst immer dazu auch die Zahlung, sofern sie erfolgt ist. Demnach siehst nur in den OP, was wirklich offen ist. Etwas Pflegen muss man das auch, aber ist wie beim Zettel. Ob dir dort vermerkst, welche RE offen ist oder das direkt in der Buchhaltung machst, ist egal.
Gruß Nancy
Aber nur, wenn man auch den OP-Button benutzt und nicht einfach durchbucht.
uh guter Einwand … aber da hilft auch die Software weiter, sobald man einen Kreditor eintippt, springt die Software automatisch auf OP statt auf buchen
Also selbst wenn man sich mit „Enter“ durch die Felder bewegt, landet man bei den OP.
Leider zeigt meine Erfahrung, dass nicht wenige Nutzer:innen mit der Maus agieren…
Oh echt… also in der Buchungsmaske ist definitiv die Enter- oder Tabulator-Taste das schnellste Mittel. Insbesondere weil ich dafür nicht zur Maus greifen muss. Ich habs früher auch mit der Maus gemacht, aber nur aus Unkenntnis darüber, dass es da 2 tolle Tasten für schnelles Klicken gibt. Und manchmal bin ich sooo schnell, dass ich übers Ziel schieße… aber das passt
Einzig wenn man Splitten oder Verwerfen/Löschen möchte, nehm auch ich die Maus. Aber diese Funktionen nutz ich nicht so häufig wie das Springen durch die ganzen Felder.
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