Hallo!
Bei der ESt 2024 stellt sich für mich die Frage ob ich Fortbildungskosten, die ich Feb 2024, noch angestellt, investiert habe, in der ESt einbringe oder in der EÜR? Im März habe ich mich selbständig beim Finanzamt gemeldet, war weiter angestellt, und durfte auch rückwirkend das 1. Quartal die USt (alles über lexware office) anmelden.
Ich bin mir nun nicht 100% sicher wo ich diese Kosten eintrage.
Wer kann helfen?
VG Susa